VMVT erinnert Tiertransporteure daran: Kälte ist genauso gefährlich wie Hitze

Gyvulių tranzitas. VMVT nuotr.

Obwohl der große Frost zurückgeht, herrschen immer noch Minusgrade, so dass Transportunternehmer dem Wohlergehen der Tiere besondere Aufmerksamkeit schenken müssen. Das Staatliche Lebensmittel- und Veterinäramt (SVVT) erinnert daran, dass Kälte ebenso wie Hitze ein Risiko für Tiere darstellt. Daher ist es wichtig, bei der Planung der Fahrt die Wetterbedingungen und potenziellen Risiken zu berücksichtigen.

Der VVMT empfiehlt, Tiertransporte nach Möglichkeit in die kalte Jahreszeit zu verlegen oder die Fahrten in die wärmste Tageszeit zu legen, auch wenn es sich um kurze Fahrten handelt.

Nur bei langen Tiertransporten von mehr als 8 Stunden ist eine Temperatur im Fahrzeug zwischen 5 und 30°C vorgeschrieben, die während der gesamten Fahrt eingehalten werden muss. Für kurze Transporte gibt es keine spezifischen Temperaturanforderungen in den Rechtsvorschriften, aber die Tiere müssen vor rauen Wetterbedingungen, extremen Temperaturen (≤ -30 ºC) und ungünstigen klimatischen Veränderungen geschützt werden.

Nurlinge sind besonders kälteempfindlich, ebenso wie haarlose oder kurzhaarige Tiere, die kein Unterfell haben, das sie auf natürliche Weise vor niedrigen Temperaturen schützt.

Fahrzeuge müssen so konstruiert sein, dass sie die transportierten Tiere vor kaltem Wind, Zugluft, Regen und Schnee schützen und gleichzeitig für eine ausreichende Belüftung sorgen, um die Ansammlung von Feuchtigkeit zu verhindern. Der Boden sollte trocken und rutschfest sein – bei kaltem Wetter wird mehr Einstreu empfohlen und die Tiere sollten nicht auf metallischen, gefrorenen Oberflächen gehalten werden.

Der Zustand der Tiere muss vor der Reise beurteilt werden – nur gesunde, krankheitsfreie und frostfreie Tiere sollten transportiert werden.

Die HSE empfiehlt, dass Tiertransporteure:

  • die Fahrtzeit so weit wie möglich verkürzen;
  • das Be- und Entladen bei starkem Wind oder Niederschlag vermeiden;
  • Tiere angemessen gruppieren, da kleine Gruppen von Tieren anfälliger für Frost sein können.

Zu den allgemeinen Tierschutzanforderungen für den Transport von Nutztieren im Winter gehören folgende Punkte:

  • Auf die körperliche Verfassung der Tiere vor und während der Fahrt achten;
  • Schutz der Tiere vor Kälte, Wind und Feuchtigkeit;
  • für ein angemessenes Temperatur- und Mikroklima im Transportmittel sorgen;
  • Gut ausgestattete Transportmittel verwenden;
  • die Tiere während des gesamten Transports ständig überwachen.

Der HVO appelliert an die Tiertransporteure, verantwortungsvoll zu handeln und die Witterungsbedingungen einzuschätzen, denn eine gute Planung und Vorbeugung ist das wichtigste Instrument, um das Wohlergehen der Tiere während der kalten Jahreszeit zu gewährleisten. Im Falle eines unangemessenen Tiertransports sollten die VMVT (Tel. 1879 oder +370 5 242 0108) oder die Polizei sofort informiert werden.

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