Jagd am Straßenrand: Eine Kugel im Auto, die Polizei ermittelt

Įvykio nuotr.

Eine Kugel, die von einem Jäger im Bezirk Kėdainiai abgefeuert wurde, könnte ein Auto auf der Straße getroffen haben, aber der litauische Verband der Jäger und Fischer (LFSA) mahnt, noch keine voreiligen Schlüsse zu ziehen.

Am Samstag gegen 10.00 Uhr teilte die Polizei mit, dass sie nach dem Tier Ausschau gehalten habe. In der Zwischenzeit, am Samstag um 10:10 Uhr. Oktober um 10:00 Uhr im Bezirk Kėdainiai, im Dorf Lančiunava, auf der Straße Panevėžys–Aristava–Sitkūnai, ein Mann (Jahrgang 1972) mit einem VW Multivan unterwegs, als das Glas der Fahrerseite der Vordertür des Wagens unerwartet zersplitterte, berichtete die Polizei.

Es gab keine Verletzten. Bei der Untersuchung des Wagens wurden ein Loch und eine Kugel im vorderen rechten Seitenpfeiler festgestellt.

Es wird vermutet, dass die Kugel möglicherweise von einem Jäger abgefeuert wurde, da zu diesem Zeitpunkt eine Jagd stattfand. Während die Polizei eine Voruntersuchung durchführt, hat die LMWD eine Erklärung abgegeben, in der sie nicht bestreitet, dass ein Jäger an dem Vorfall beteiligt gewesen sein könnte.

„Der litauische Jäger- und Fischerverband hat Kenntnis von einem Vorfall, bei dem eine von einem Jäger abgefeuerte Kugel ein Auto auf der Straße getroffen haben könnte“, – sagte der LWB.

Der Verband weist außerdem darauf hin, dass der zuständige Jagdverein des Bezirks Kėdainiai mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet, um alle Umstände des Vorfalls so schnell wie möglich und objektiv zu klären.

„Wir bedauern die Situation aufrichtig und entschuldigen uns bei der Öffentlichkeit. Solche zufälligen Vorfälle sind nicht tolerierbar und verstoßen gegen die Sicherheitsvorschriften für die Jagd, die strikt eingehalten werden müssen", so die LWB in einer Erklärung.

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Die Situation sei unerfreulich, aber man solle keine voreiligen Schlüsse ziehen, alle Umstände würden derzeit geklärt.

„Wir werden weitere Informationen über die Einzelheiten des Vorfalls und den Fortgang der Ermittlungen geben, sobald uns zuverlässigere und offizielle Informationen vorliegen“, – so die Erklärung.

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