VMVT warnt: Unverantwortlicher Umgang mit toten Vögeln bedroht Ausbruch von Krankheiten
Januar 23. Am 18. Januar trafen Inspektoren des staatlichen Lebensmittel- und Veterinärdienstes (SFVT) nach einem Hinweis in der Gemeinde Vadokliai im Bezirk Panevėžys ein und fanden weggeworfene Geflügelkadaver. Fachleute warnen, dass ein solch unverantwortliches Verhalten eine reale Gefahr für die Verbreitung gefährlicher Krankheiten darstellt, die sowohl für Haus- als auch für Wildtiere und in einigen Fällen sogar für Menschen tödlich sein können.
In einem Feld in der Nähe des Dorfes Vainoriai fanden die Inspektoren der VMVT am Straßenrand die weggeworfenen Kadaver von 15 Hühnern, einer Ente und einem Truthahn. Sie wurden schnell eingesammelt und sicher entsorgt.„Dieses Verhalten ist nicht nur unverantwortlich, sondern auch äußerst gefährlich. Indem sie die Kadaver in die Umwelt werfen, riskieren die Besitzer die Verbreitung von Infektionskrankheiten, die sowohl bei Haus- als auch bei Wildvögeln enormen Schaden anrichten können. Indem sie tote Tiere im Freien liegen lassen, riskieren die Besitzer den Ausbruch von Krankheiten, die sich auf benachbarte Betriebe und Wildtiere ausbreiten können, und die Entsorgung von Kadavern auf diese Weise verursacht auch eine starke Umweltverschmutzung", sagte Žydrūnas Vaišvila, Berater der Überwachungsbehörde.
Um einer möglichen Ausbreitung der Vogelgrippe vorzubeugen, entnahmen Spezialisten sofort Proben. Sie wurden am Abend des 27. Januar an das Nationale Institut für Lebensmittel- und Veterinärrisikobewertung (NIVRA) in Vilnius geliefert.Eine umfassende Laboruntersuchung am 28. Januar ergab, dass sich der Verdacht auf Vogelgrippe nicht bestätigte – die Ergebnisse waren negativ.
Die HMA weist darauf hin, dass die Entsorgung von Tierkörpern durch das Wegwerfen am Straßenrand oder an anderen nicht dafür vorgesehenen Stellen strengstens verboten ist. Besitzer müssen sofort ihren Tierarzt informieren oder sich direkt an das Staatliche Lebensmittel- und Veterinäramt wenden (Telefon 1879 oder über einen Fragebogen), wenn sie ein Geflügel- oder Tiersterben feststellen. Nur durch die rechtzeitige Meldung des Vorfalls an die Behörden kann die tatsächliche Ursache des Sterbefalls ermittelt und die Verbreitung gefährlicher Krankheitserreger in die Umwelt und andere Betriebe verhindert werden.