Fast 43 Millionen Euro für den Austausch ineffizienter Heizkessel

Asociatyvi nuotr.

Fast 43 Millionen Euro an Zuschüssen wurden bisher an Personen ausgezahlt, die umweltschädliche und ineffiziente Heizungsanlagen in ihren Häusern ersetzt haben. Insgesamt wurden mehr als 49 Mio. EUR an öffentlicher Unterstützung für mehr als 14 800 Bewohner gewährt.

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Die siebte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurde am 2. Januar 2026 veröffentlicht. Für diese Runde sind zusätzliche 3,3 Millionen Euro an Zuschüssen vorgesehen. Es ist geplant, die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen vierteljährlich zu veröffentlichen.

Knapp 13.000 Einwohner haben bereits Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Wärme installiert. Sie wurden mit fast 43 Millionen Euro unterstützt.

Die Förderung wird Einwohnern gewährt, die neue, unbenutzte, zertifizierte Biobrennstoffkessel der Klasse 5 oder Wärmepumpen (Erdreich–Wasser–Wasser–Wasser–Wasser– Luft–Wasser–und Luft–Luft) zur Beheizung ihrer Wohnungen installiert haben. Dem Antrag sind ein Zahlungsantrag und Unterlagen beizufügen, die die Installation der Heizungsanlage bescheinigen. Die Anträge müssen auf einem elektronischen Formular eingereicht werden.

Durchschnittlich können rund 3.500 € erstattet werden, wenn ein ineffizienter Heizkessel durch eine Wärmepumpe ersetzt wird, und rund 1.500 €, wenn ein Biokraftstoffkessel der Klasse 5 installiert wird. Die Höhe des Zuschusses wird anhand fester Sätze und unter Berücksichtigung der Leistung der Anlage berechnet.

Nach den genehmigten Förderbedingungen kann der Zuschuss von Bewohnern in Anspruch genommen werden, die frühestens am 26. Juli 2023 eine neue Wärmeerzeugungsanlage in einem mit Wasser beheizten Ein- oder Zweifamilienhaus oder einem Gartenhaus installiert haben. Ebenfalls förderfähig sind Bewohner, die bis zum 16. Dezember 2024 ihre Wärmeerzeugungsanlage erneuert haben, wenn eine Luft-Wärmepumpe installiert wurde oder wenn die Heizungsanlage in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder einem anderen Gebäude, das zuvor mit einem Holzofen oder Kamin beheizt wurde, ausgetauscht wurde.

Ein Antrag pro Haushalt und Wohnung ist zulässig. Es gibt keine Begrenzung der Gesamtzahl der Anträge, wenn die Heizungsanlagen in verschiedenen Wohnungen ausgetauscht werden.

Für den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen sind bis 2029 öffentliche Mittel in Höhe von über 112,4 Mio. € vorgesehen. Es ist geplant, 20 504 ineffiziente und umweltschädliche Heizungsanlagen zu ersetzen und 166,3 MW an zusätzlicher Kapazität zur Erzeugung erneuerbarer Energie zu schaffen.

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