schlägt vor, Fälle vorzusehen, in denen Wilderer ihre Autos von Fischern beschlagnahmen lassen können

jp.lt nuotr.

Nach der Bewertung der Initiative von Linas Jonauskas, Mitglied des Seimas, Fahrzeuge von wildernden Fischern zu konfiszieren, schlägt der Ausschuss für Recht und Ordnung des Parlaments vor, spezifische Fälle vorzusehen, in denen eine solche Sanktion angewandt werden würde.

Die Mitglieder des Ausschusses billigten die vom stellvertretenden Vorsitzenden des TTK, Vitalias Gailus, vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (AOC), die die Beschlagnahmung von Fahrzeugen ermöglichen, wenn ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Hobbyfischerei mit verbotenem Fanggerät oder mit verbotenen Methoden begangen wird. Diese Sanktion könnte auch bei Verstößen gegen die Vorschriften und Bedingungen für den Fang von Lachs, Seebrassen, Bachsaiblingen und Grilse verhängt werden. Außerdem soll der Verlust des Autos sowohl bei Erst- als auch bei Wiederholungsfällen eine Strafe sein.

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Nach Angaben von Herrn Gailiaus schlägt der ANC vor, dass nur solche Autos beschlagnahmt werden sollen, die zum Transport von verbotenem Fanggerät oder illegal gefangenem Fisch verwendet wurden.

„Die Änderungen des ANC lassen dem Gericht das Recht, zu entscheiden, ob ein Auto in einem bestimmten Fall beschlagnahmt werden soll“, sagte V. Gailius gegenüber Elta.

Am Mittwoch stimmten 9 Mitglieder der TTK einstimmig für die vorgeschlagene Verordnung. Das letzte Wort wird jedoch der Seimas haben.

„Wir stellen fest, dass die Zahl der „Serienwilderer” zunimmt, die in Gruppen operieren und deren Schaden an den Fischbeständen sich auf mehrere Dutzend, ja sogar Zehntausende von Euro beläuft, aber Geldstrafen schrecken sie nicht von wiederholten Verstößen ab. Die Beschlagnahmung des Fahrzeugs für den illegalen Fischfang würde Wilderer stärker abschrecken", sagte L. Jonauskas gegenüber Elta.

Seine Initiative würde die Regulierung der Jagd und der Freizeitfischerei harmonisieren.

ELTA erinnert daran, dass das derzeitige ANC zwar Geldstrafen vorsieht, aber nicht die Beschlagnahmung von Fahrzeugen, die für den Transport von illegalem Fanggerät oder Fisch verwendet werden, bei Wilderern erlaubt. Dies könnte auch bei Jagd- und Abfallwirtschaftsdelikten der Fall sein.

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