Bis zu 90 % der Kosten für durch Wölfe verursachte Schäden
Im Winter, wenn kleine Beutetiere in den Wäldern rar sind und die Jagd auf Großwild schwieriger wird, rücken Wölfe näher an Bauernhöfe und Gehöfte heran. Wenn die natürlichen Bedingungen besonders hart werden, sind die von den Landwirten gehaltenen Haustiere - Schafe, Ziegen, Kälber - für die Wölfe eine weitaus weniger anspruchsvolle Beute, als einen Elch durch das Unterholz zu jagen.
Wölfe jagen meist in der Nacht und in der Dämmerung. Sie gehen dabei sehr organisiert vor und sind mit ihrem guten Seh-, Hör- und Geruchssinn gut an die Jagd angepasst. Wölfe sind in den Wäldern von Samogitien, Südost- und Nordlitauen am häufigsten anzutreffen. Ein jagendes Wolfsrudel kann ein Gebiet von bis zu 1.000 Quadratkilometern durchstreifen.
>Wenn ein Rudel hungrig ist, wird es versuchen, länger zu fressen, wenn sich die Gelegenheit ergibt. Oft töten Wölfe, die Nutztiere angreifen, aus Hunger ein paar Individuen und verletzen dann aus Instinkt oder Aufregung die anderen schwer, so dass sie gebissen und ausgeweidet werden.
>Es sei daran erinnert, dass es ab dem 2. Februar wieder möglich sein wird, im Rahmen der Interventionsmaßnahme „Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durch Großraubtiere“ des litauischen Strategieplans für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für 2023–2027 Unterstützung für den Schutz vor Wölfen zu beantragen.
Die Unterstützung wird in Form eines Zuschusses gewährt: für den Kauf eines Schäferhundes zu einem festen Stückpreis und für den Kauf und die Installation von Elektrozäunen, Erstattung der entstandenen förderfähigen Kosten.
Aufgrund der geänderten Durchführungsbestimmungen für diese Interventionsmaßnahme werden nun bis zu 90 % der gesamten förderfähigen Kosten ohne MwSt. (ohne den Kauf von Schäferhunden) finanziert.
Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, wurde der Projektkontrollzeitraum von 5 auf 3 Jahre verkürzt, und die Kosten für die Anschaffung eines mobilen elektrischen Netzschreibers werden ebenfalls erstattet.
Anträge für diese Interventionsmaßnahme können noch bis zum 31. März gestellt werden
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