Ein 16 kg schweres Krokodil aus illegaler Haltung im Bezirk Šilutė beschlagnahmt

Įvykio nuotr. AAD nuotr.

Die Beamten der Abteilung für Wildtierschutz der Umweltschutzbehörde von Klaipėda erhielten von einer anonymen Person den Hinweis, dass in einem Wohnhaus im Bezirk Šilutė illegal ein exotisches Tier gehalten wird. Am 28. Oktober führten die Umweltschutzbeamten, nachdem sie eine gerichtliche Erlaubnis zum Betreten der Wohnung eingeholt hatten, eine Inspektion durch und fanden eine Person, die ein verbotenes Tier hielt, nämlich ein Krokodil. Das Tier wurde ohne Dokumente gehalten, die seinen legalen Erwerb und seine Herkunft belegen, und es wurde nicht unter angemessenen Bedingungen gehalten.

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In einem 1,42 x 0,68 m großen Aquarium hielt eine Person illegal einen ausgewachsenen Caiman crocodilus (lateinisch: Caiman crocodilus), eine geschützte Art mit einer Länge von 1,4 m und 16 kg. Das Krokodil wurde in Räumlichkeiten gehalten, die die Mindestgröße und andere spezifische Anforderungen für die Haltung von Wildtieren in Gefangenschaft nicht erfüllten. Nach den Anforderungen von Anhang 5 der Vorschriften für die Haltung von Wildtieren sollten Krokodile in einem Bereich von mindestens 8 m2 mit einem Schwimmbecken gehalten werden.

Der Täter legte den Beamten keine Dokumente vor, die den legalen Erwerb und die Herkunft des Wildtieres bestätigten.

Gegen den Besitzer des Krokodils wurde ein Verwaltungsverfahren wegen illegaler Haltung des Tieres eingeleitet. Ihm droht gemäß Artikel 303 Absatz 7 des ANC eine Geldstrafe zwischen 500 und 2.500 Euro.

Das exotische Wildtier wurde in die Obhut des Wildtierpflegezentrums der LSMU übergeben.

Vor dem Kauf eines exotischen Tieres – ist es wichtig, die Anforderungen zu kennen

Umweltschützer erinnern daran, dass es wichtig ist, sich vor dem Erwerb exotischer Tiere im Voraus zu informieren, welche Dokumente erforderlich sind und welche Anforderungen an die legale Haltung gestellt werden.

Wer geschützte Wildtiere halten will, muss über Dokumente verfügen, die den legalen Erwerb und die Herkunft belegen, sowie über eine vom Umweltamt ausgestellte Genehmigung für den Handel mit Wildtieren (für den Handel oder die Zurschaustellung).

Die Bedingungen, unter denen Wildtiere gehalten werden, müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In Gefangenschaft gehaltene Tiere müssen unter Bedingungen gehalten werden, die ihrem natürlichen Lebensraum entsprechend den Bedürfnissen der Art so nahe wie möglich kommen. Sie müssen tierärztlich versorgt und mit einer artgerechten Vollnahrung versorgt werden. Die Tiere müssen körperlich und seelisch beruhigt werden. Weitere Informationen für Wildtierhalter finden Sie im Memo "Procedures for Keeping Wild Animals in Captivity"

des Department of Environmental Protection.
AAD inf.

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