Keine Wiederherstellung von Dauergrünland in diesem Jahr

Asociatyvi nuotr.

Nachdem die Europäische Kommission einen Zusatz zur delegierten Verordnung über den ersten Standard für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) verabschiedet hat, erklärt die Nationale Zahlstelle (NPA) die Verpflichtung zur Wiederherstellung von Dauergrünland für obsolet. Alle landwirtschaftlichen Unternehmer werden bis zum 20. März über die Nichtanwendung des Verfahrens zur Wiederherstellung von Dauergrünland informiert.

Die Europäische Kommission hat eine aktualisierte delegierte Verordnung erlassen, die es den Mitgliedstaaten unter anderem ermöglicht, von der Verpflichtung zur Wiederherstellung von Dauergrünland abzusehen, wenn die in Dauergrünland umzuwandelnde Fläche oder die Fläche, auf der Dauergrünland angelegt werden soll (d.h. (d.h. die Fläche, die als Dauergrünland wiederhergestellt werden muss) nicht die Dauergrünlandfläche übersteigt, die in der Datenbank der Control Land Parcels (CLP) registriert ist, aber im laufenden Jahr nicht gemeldet wurde.

Die Anwendung der &scaron-Bedingung in Litauen hat ergeben, dass die nicht gemeldeten Dauergrünlandflächen in der CSA-Datenbank im Jahr 2023 die wiederherzustellende Dauergrünlandfläche abdecken, so dass im laufenden Jahr keine Wiederherstellung von Dauergrünland erforderlich ist.

Bitte beachten Sie, dass der Schwellenwert von 5 % für die Veränderung von Dauergrünland im Vergleich zum Referenzjahr 2018 bestehen bleibt. Daher ist es wichtig, die Verpflichtung beizubehalten, das Grünland in der Zukunft zu erhalten und das Grünland wiederherzustellen, wenn es umgepflügt oder in eine neue Nutzung umgewandelt wird und die Anforderung entsteht, es wiederherzustellen.

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