Minister Navickas: Langfristige Lösung zur Wiederherstellung von Grünland dringend erforderlich

Kęstutis Navickas.

Der Rat der Landwirtschafts- und Fischereiminister der Europäischen Union (EU) hat eine Änderung der von der Europäischen Kommission (EK) erlassenen delegierten Verordnung gebilligt, die die Wiederherstellung von mehrjährigem Grasland in Litauen nicht erforderlich macht. Landwirtschaftsminister Kęstutis Navickas weist jedoch darauf hin, dass eine langfristige Lösung erforderlich ist, um das Problem anzugehen, da wir sonst in einigen Jahren wieder mit demselben Problem konfrontiert sein werden.

Um das Problem der Wiederherstellung von Dauergrünland substanziell anzugehen, sind weitere Änderungen der EU-Rahmengesetzgebung erforderlich, die neben der Bewirtschaftung von Dauergrünland auch alternative Möglichkeiten zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels vorsehen.

Das Verfahren zur Änderung der Grundverordnungen ist komplex, aber die von der EG vorgeschlagenen Vereinfachungen für die Standards 5, 6, 7 und 9 des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands (GLÖZ) wurden bereits aufgegriffen, und Litauen bemüht sich um eine längerfristige Lösung für den GLÖZ 1 zur Bewirtschaftung von Dauergrünland.

„Wir sind sehr dankbar für das, was bereits getan wurde, um die Schwierigkeiten der litauischen Landwirte in Bezug auf Dauergrünland zu lösen. Wir hoffen, dass wir die Änderungen am GAAB-Standard 1 bald umsetzen können. Ein breiterer Ansatz ist jedoch ebenfalls sehr wichtig. Die vielfältigen Beiträge der Landwirte zur Abschwächung des Klimawandels, wie z.B. die Aufforstung von landwirtschaftlichen Flächen mit mi&scaron, die Wiederherstellung von entwässertem Moor- und Grünland in seinem ursprünglichen Zustand, die Umstellung auf nicht-landwirtschaftliche Bewirtschaftung und andere nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken, müssen berücksichtigt werden. Diese sollten als Alternativen oder als Ergänzung zu der Verpflichtung zur Erhaltung von Dauergrünland betrachtet werden. Dies muss so schnell wie möglich in den EU-Rechtsvorschriften verankert werden", betont Minister Navickas.

Am 26. März hat der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei mehrheitlich eine Änderung der delegierten Verordnung über die Bestimmungen zur Erhaltung von Dauergrünland beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren wird abgeschlossen, sobald das Europäische Parlament in einer Abstimmung im Plenum seine Stellungnahme zu der Verordnung abgegeben hat. Es wird erwartet, dass das Thema auf der Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung am 10. und 11. April stehen wird. Einige der darin enthaltenen Änderungen werden rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Anpassung dieser Änderungen bedeutet, dass die litauischen Landwirte im Jahr 2024 kein mehrjähriges Grünland neu anlegen müssen.

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