Die Europäische Kommission stellt 540 Millionen Euro sowie weitere Hilfsmaßnahmen für Landwirte bereit, die von der Düngemittelkrise betroffen sind
Die Europäische Kommission (EK) hat am Freitag Maßnahmen vorgestellt, die Landwirten helfen sollen, die mit stark steigenden Düngemittelpreisen konfrontiert sind.
Um dieses Problem anzugehen, schlägt die Kommission zwei konkrete kurzfristige Maßnahmen vor. Erstens wird die Kommission Landwirten, die Düngemittel kaufen müssen, um die nächste Ernte zu sichern, finanzielle Unterstützung gewähren. In den kommenden Wochen will die Kommission insgesamt 540 Millionen Euro mobilisieren. Anfang dieser Woche hat die Kommission vorgeschlagen, die Agrarreserve um weitere 300 Mio. EUR aus dem diesjährigen EU-Haushalt aufzustocken, zusätzlich zu den verbleibenden Mitteln. Die Mitgliedstaaten können diesen Betrag um bis zu 200 % aus nationalen Mitteln aufstocken, sodass sich die mögliche finanzielle Unterstützung insgesamt auf 1,5 Mrd. Euro belaufen könnte.
Zweitens schlägt die Kommission gezielte Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen würden, Landwirten schnellere und flexiblere Unterstützung für den Kauf von Düngemitteln zu gewähren. Diese Maßnahmen umfassen:
• eine neue Liquiditätsregelung im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums für Unterstützung im Krisenfall;
• die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, Direktzahlungen an Landwirte vorzeitig auszuzahlen;
• sowie die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, ihr Budget für Direktzahlungen für das Kalenderjahr 2027 anzupassen.
Die neue Liquiditätsregelung kann zu bis zu 65 % aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert werden und nicht genutzte Mittel einbeziehen, die andernfalls verloren gehen könnten. Die Mitgliedstaaten können nationale Mittel bis zu 200 % hinzufügen. Um eine rasche Auszahlung zu gewährleisten und den Verwaltungsaufwand zu verringern, kann die Unterstützung als Pauschalbetrag pro Hektar gezahlt und über die GAP-Strategiepläne umgesetzt werden.
Was die vorläufigen Direktzahlungen an Landwirte betrifft, so haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, diese bis zum 16. Oktober auszuzahlen, wobei der Vorschussbetrag erhöht wird.
Schließlich wird der Vorschlag den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Bewältigung der Auswirkungen hoher Düngemittelpreise einräumen, indem er ihnen erlaubt, die Mittelzuweisungen für Direktzahlungen für das Kalenderjahr 2027 anzupassen.