Für die Kalkung der Böden werden Fördermittel in Höhe von 900.000 Euro bereitgestellt

Asociatyvi nuotr.

Das Landwirtschaftsministerium bereitet eine neue Förderregelung vor – für die Kalkung von bedingt sauren Böden sind bereits in diesem Jahr 900.000 Euro vorgesehen, und die Zuschüsse decken die Hälfte der Kosten für den Kauf der Kalkungsmittel ab.

Um das Problem der mäßig sauren Böden mit einem pH-Wert von 5,5 oder weniger so schnell wie möglich auf nationaler Ebene zu lösen, hat das Landwirtschaftsministerium für das Jahr 2026 900.000 Euro bereitgestellt. Es ist geplant, in diesem Jahr etwa 18.000 Hektar zu kalken.

Ziel der Förderung ist es, einen Teil der Kosten für gekaufte Kalkungsmittel zu erstatten, deren Hauptbestandteil zu mindestens 80 Prozent aus Kalzium- oder Kalzium- und Magnesiumkarbonat besteht. Es werden 50 Prozent der entstandenen Kosten erstattet, wobei die Höhe der Erstattung 50 Euro pro Hektar nicht überschreiten darf.

Anträge auf Förderung werden vom 7. Juli bis einschließlich 7. August entgegengenommen, in den Folgejahren vom 1. Februar bis einschließlich 1. März.

Zusammen mit dem Antrag müssen labortechnisch durchgeführte Bodenuntersuchungen vorgelegt werden, die belegen, dass es sich bei den im Antrag angegebenen Flächen um mäßig saure Böden handelt. Die Bodenuntersuchungen dürfen nicht früher als vier Jahre vor dem Kalenderjahr durchgeführt worden sein, in dem der Antrag gestellt wird.

Die Kalkung von bedingt sauren Böden muss in folgenden Zeiträumen erfolgen:

• im Jahr 2026 – vom 8. August bis zum 3. November (einschließlich);

• in den Folgejahren – vom 2. März bis zum 3. November (einschließlich) des laufenden Kalenderjahres.

Anmerkungen und Vorschläge zum Regelungsentwurf können bis zum 29. Juni dieses Jahres eingereicht werden.

Video