Ministerrat: Landwirtschaftliche Genossenschaften müssen ihre Bescheinigungen nicht alle zwei Jahre erneuern

Asociatyvi nuotr.

Das Kabinett hat am Mittwoch dem Vorschlag des Landwirtschaftsministeriums zugestimmt, wonach landwirtschaftliche Genossenschaften ihre Bescheinigungen nicht mehr alle zwei Jahre erneuern müssen. 

Laut Minister Andrius Palionis wird dadurch der Verwaltungsaufwand für Landwirte verringert. „Derzeit wird der Status als Genossenschaft nur vorübergehend für zwei Jahre verliehen; die Genossenschaft selbst muss erneut einen Antrag stellen und Daten vorlegen, um diesen Status wiederzuerlangen. Häufig kommt es zu Doppelarbeit, da wir bereits Daten in den Registern haben, die wir nutzen könnten, um diesen Verwaltungsaufwand zu verringern“, sagte der Minister bei der Regierungssitzung. 

Es ist vorgesehen, dass im Register für juristische Personen ein Vermerk sichtbar sein wird, der den Status der Genossenschaft bestätigt. 

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, drei Voraussetzungen für diesen Status festzulegen: Mindestens 90 Prozent der Mitglieder der Genossenschaft müssen landwirtschaftlich tätig sein, mehr als 50 Prozent des Wertes der angekauften Erzeugnisse oder Dienstleistungen müssen aus Geschäften mit den Mitgliedern stammen, und Steuerrückstände sowie Schulden dürfen 500 Euro nicht überschreiten.

Zudem wird vorgeschlagen, den Status eines „passiven Mitglieds“ einzuführen. Dieser ermöglicht es langjährigen Mitgliedern, die aus objektiven Gründen nicht mehr landwirtschaftlich tätig sind, weiterhin Teil der Genossenschaft zu bleiben, wobei gleichzeitig sichergestellt wird, dass aktive Mitglieder bei der Entscheidungsfindung das Sagen haben.
 
Die Änderungen regeln das Wahlverfahren für den Vorstandsvorsitzenden, die Vorstandsmitglieder und die Mitglieder des Aufsichtsrats klarer und legen fest, wie in Fällen verfahren wird, in denen Kandidaten die gleiche Stimmenzahl erhalten.  

Diese Änderungen des Gesetzes über Genossenschaften (Kooperativen) müssen noch vom Seimas gebilligt werden.

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