G. Stanišauskas: zusätzliche 100 Mio. EUR für die litauische Landwirtschaft bewilligt, aber kein "kostenloses Mittagessen"

Gediminas Stanišauskas, portalo

Die Europäische Kommission hat eine staatliche Beihilferegelung in Höhe von 100 Millionen Euro für die litauische Landwirtschaft genehmigt, um Investitionen in die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Agrarprodukten zu fördern. Bisher hat nur die Brüsseler Zeitung The Brussels Times“ darüber berichtet, aber lassen Sie uns am Anfang beginnen.

Auf den ersten Blick mag diese Entscheidung der Europäischen Kommission wie ein bedeutender finanzieller Anstoß für die litauischen Landwirte erscheinen, doch bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass die Maßnahme an klare Bedingungen geknüpft ist und einen bestimmten Schwerpunkt hat - bei den Mitteln handelt es sich nicht um Subventionen, sondern um Kreditprojekte im Zusammenhang mit der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik der EU. Mit anderen Worten, die EU-Kommission legt fest, dass die Mittel nicht in Form von direkten Subventionen oder nicht rückzahlbarer Unterstützung gewährt werden.

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Es ist vorgesehen, dass die Beihilfen in Form von Darlehen gewährt werden, bei denen die Landwirte und Agrarunternehmen zusätzlich zu den Investitionen in die geplanten Projekte finanzielle Verpflichtungen eingehen müssen. Es handelt sich also nicht um zusätzliche Zahlungen zum Ausgleich steigender Kosten oder zur direkten Erhöhung der landwirtschaftlichen Einkommen.

Diese Regelung konzentriert sich vielmehr auf Investitionslösungen, von denen erwartet wird, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors in der Zukunft erhöhen und zur Erreichung der Umweltziele beitragen.

Die Investitionen müssen mit den Zielen der EU-Agrarstrategiepläne übereinstimmen, die in der Verordnung (EU) 2021/2115 festgelegt sind. Diese Verordnung ist zum Schlüsseldokument der Gemeinsamen Agrarpolitik für den Zeitraum 2023-2027 geworden, in dessen Rahmen alle Mitgliedstaaten ihre Strategiepläne ausarbeiten. Sie umfasst nicht nur wirtschaftliche, sondern auch ökologische und soziale Ziele.

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Die wirtschaftlichen Prioritäten, die in der Verordnung genannt werden, sind: die Sicherung eines angemessenen Einkommens für die Landwirte, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors und die Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette. Es ist jedoch klar, dass die 100 Mio. € nicht direkt den wirtschaftlichen Zielen dienen.

Deshalb konzentriert sich das neue Förderprogramm in erster Linie auf Projekte zur Emissionsminderung und Nachhaltigkeit. Nach Angaben der Europäischen Kommission können mit den Investitionen Verbesserungen der Bodenqualität, der Ressourceneffizienz, der Verringerung der Ammoniakemissionen, der Verbesserung der Tierschutzstandards und der Einführung fortschrittlicherer Technologien unterstützt werden.

Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur ist die Landwirtschaft für rund 10–11 % der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Den größten Anteil daran haben Methan- und Stickstoffverbindungen aus der Viehhaltung und dem intensiven Einsatz von Düngemitteln. Aus diesem Grund bemüht sich die EU nicht nur um eine Verringerung des Düngemitteleinsatzes, sondern auch um eine Optimierung des Düngemitteleinsatzes.

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Technologien der Präzisionslandwirtschaft den Düngemitteleinsatz um 20–30 % senken und gleichzeitig dazu beitragen können, die Erträge zu erhalten oder sogar zu steigern.

Einige Landwirte könnten jedoch Fragen zur zusätzlichen Kreditaufnahme haben. Darlehen, selbst wenn sie zu günstigeren Bedingungen gewährt werden, bedeuten zusätzliche finanzielle Verpflichtungen. Dies dürfte die Regelung für größere Betriebe oder Unternehmen mit größerem Investitionspotenzial und größerer finanzieller Stabilität attraktiver machen. Für kleinere Betriebe kann es dagegen schwieriger sein, die Rentabilität der Investition zu beurteilen.

Es ist auch wichtig, die Gesamtgröße zu berücksichtigen. Litauen erhält im Rahmen des Strategieplans für die Gemeinsame Agrarpolitik 2023-2027 rund 4,3 Mrd. EUR an EU-Fördermitteln. Das 100-Millionen-Euro-Paket entspricht somit etwa 2–2,5 % der gesamten litauischen Agrarförderung. Dies ist ein bedeutender Betrag, der jedoch nicht die wesentliche Grundlage für die Finanzierung des gesamten Sektors darstellt.

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Die von der Europäischen Kommission genehmigte Regelung wird bis Ende 2028 gültig sein. Sie soll in Kürze im EG-Beihilfenregister unter dem Aktenzeichen SA.122686 veröffentlicht werden, sobald die Vertraulichkeitsfragen geklärt sind.

Gesamt betrachtet ist die 100-Millionen-Euro-Initiative nicht nur zusätzliches Geld für die Landwirtschaft. Sie ist ein Investitionsinstrument, das die umfassenderen Bemühungen der EU zur Modernisierung der Landwirtschaft und zur Verknüpfung ihrer Entwicklung mit dem Green Deal widerspiegelt. Die entscheidende Frage ist daher heute nicht, ob die Mittel reichlich vorhanden sind, sondern wie effektiv sie eingesetzt werden und ob die Veränderungen den litauischen Landwirtschaftsbetrieben langfristig zugute kommen werden.

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