Umweltschützer zum Fall des im Wald von Varėna erschossenen Straußes: Die Entscheidung hätte der Besitzer selbst treffen müssen
Nachdem bekannt wurde, dass ein Strauß, der sich in den Wäldern des Landkreises Varėna verirrt hatte, am Donnerstag erschossen wurde, erklärt das Umweltamt (AAD), dass die endgültige Entscheidung – ob das Tier eingefangen oder getötet werden sollte – von seinem Besitzer zu treffen war.
„Gemäß Punkt 60 der Vorschriften zur Nutzung von Wildtieren ist die Person, die das Tier in Gefangenschaft gehalten hat, verpflichtet, das entflohene Tier so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, einzufangen oder zu töten. „Gemäß den Vorschriften entscheidet darüber die Person, die das Tier in Gefangenschaft gehalten hat“, heißt es in der Antwort der Behörde an ELTA.
Zudem wird hinzugefügt, dass der exotische Vogel gemäß den in Litauen geltenden Rechtsvorschriften erlegt werden durfte.
In den Wäldern von Dzūkija „pilzte“ er seit Sonntag
Ein Video, das einen im Gebiet des Dorfes Noškūnai im Bezirk Varėna „Pilze suchenden“ Vogel zeigt, wurde von Gediminas Šakys auf dem sozialen Netzwerk „Facebook“ geteilt.
„Ein Strauß im Wald von Varėna. Wir sind zum Pilzesammeln hergefahren, und hier sind schon Strauße auf Pilzsuche. Na, komm her, komm her! Ich hatte hier schon gehofft, einen Bären zu treffen – aber sicher keinen Strauß“, – in dem veröffentlichten Beitrag machte der Mann kein Hehl aus seiner Verwunderung.
Später nahm das Nachrichtenportal „15min“ Kontakt mit dem Besitzer des Tieres, Algis Patrušis, auf. Der Mann erzählte den Journalisten, dass er auf seinem Gehöft seit vielen Jahren Schafe und afrikanische Strauße züchtet.
Wie A. Patrušis angab, war der exotische Vogel, der in der Aufnahme des Pilzsammlers zu sehen ist, bereits am Sonntag vom Gelände des Bauernhofs entkommen.
Der Mann aus Dzūkija, der insgesamt sieben afrikanische Strauße auf seinem Hof hält, sagte gegenüber „15min“ sagte, es wäre keine leichte Aufgabe gewesen, einen solchen Vogel lebend einzufangen – man könne ihn weder am Hals packen noch nach Hause bringen. Außerdem, so betonte er, hätte das frei herumlaufende Tier eine Gefahr darstellen können. Deshalb, so erklärte er, habe es ihm nichts ausgemacht, seinem Schwiegersohn, einem Jäger, zu erlauben, das Tier zu erschießen.