Die Lebensmittel- und Veterinärbehörde schlägt vor, das Anbinden von Hunden an der Hundehütte sowie das Alleinlassen von Hunden zu verbieten

Asociatyvi nuotr.

Die Staatliche Lebensmittel- und Veterinärbehörde (VMVT) schlägt vor, das Anbinden von Hunden an der Hundehütte sowie das längere Alleinlassen von Haustieren zu verbieten.

„Wir schlagen vor, dass Hunde nicht ständig angebunden werden, sondern das Anbinden nur in Fällen erlaubt sein sollte, in denen beispielsweise ein Gehege oder ein Raum gereinigt wird und verhindert werden soll, dass das Tier wegläuft““, – sagte Kristina Ulienė, Leiterin der Abteilung für Tierschutz beim VMVT, gegenüber dem Informationsdienst des Radiosenders M1.

Sie wies darauf hin, dass für Tierzüchter derzeit ein Verbot gilt, Hunde dauerhaft angebunden zu halten, während dies für Privatpersonen nicht verpflichtend ist.

Laut der Expertin wird in der Verordnung des Europäischen Parlaments zum Wohlergehen von Hunden und Katzen betont, dass ein langfristiges Anbinden erhebliche Probleme für das Wohlergehen der Tiere mit sich bringt, ihr natürliches Verhalten einschränkt und sowohl körperliche als auch psychische Störungen verursachen kann.

„Da Haustiere soziale Tiere sind, möchten wir uns an die westliche Sichtweise anlehnen, damit dieses Verbot umgesetzt wird“, – erklärte K. Ulienė.

Die VMVT hat sich an das Umweltministerium gewandt, damit im Gesetz über Tierschutz und Tierschutzvorschriften die Vorschrift festgelegt wird, dass ein Hund, egal wo er sich befindet, nicht dauerhaft angebunden gehalten werden darf.

Laut K. Ulienė wird außerdem vorgeschlagen, im Gesetz festzulegen, wie lange ein Haustier allein und ohne Aufsicht gelassen werden darf.

„Unsere Beamten stoßen bei Kontrollen immer wieder auf Fälle, in denen sie Hunde vorfinden, die allein auf Höfen leben. Es stellt sich heraus, dass die Besitzerin nur alle paar Tage vorbeikommt. Es gibt verschiedene Fälle, in denen sowohl Wasser als auch Futter bereitgestellt werden und auch ein Unterschlupf vorhanden ist, aber diese mehrtägige Alleinlassung bereitet uns Sorge. Schließlich wird ein Haustier fast wie ein Familienmitglied angesehen, daher schlagen wir vor, genau dies (die Begrenzung der Zeit, in der das Tier allein gelassen werden darf – BNS) gesetzlich zu regeln“, sagte die Expertin.

Ihren Angaben zufolge haben Fachleute der VMVT gemeinsam mit Wissenschaftlern der Litauischen Universität für Gesundheitswissenschaften Leitlinien zur Bewertung von Tierquälerei erarbeitet. Darin heißt es, dass ein Haustier nicht länger als einen Tag unbeaufsichtigt gelassen werden sollte.

Dies ist nicht der erste Vorschlag, in Litauen das ständige Anbinden von Hunden zu verbieten.

BNS berichtete, dass der Seimas im April 2024 eine solche Initiative abgelehnt habe. Damals schlug eine Gruppe von Abgeordneten vor, das Anbinden von Hunden für höchstens zwei Stunden zuzulassen, beispielsweise beim Gassi gehen, während der Reinigung von Ausrüstung oder Räumlichkeiten sowie in anderen Fällen.

In einigen europäischen Ländern ist das Anbinden von Tieren verboten oder nur vorübergehend erlaubt.

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