Streit um die Kontrolle über die „Achema-Gruppe“ – Beschwerde von A. Laurinaitis beim Obersten Gerichtshof
Der ehemalige Präsident des Konzerns „Achemos grupė“ und heutige Kleinaktionär Arūnas Laurinaitis legt Berufung gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts ein, das Verfahren bezüglich des Rechts auf den Erwerb einer Kontrollbeteiligung an der Gruppe einzustellen.
Wie Tautvilė Merkevičiūtė, Sprecherin des Obersten Gerichtshofs von Litauen (LAT), gegenüber der Nachrichtenagentur ELTA erklärte, ging die Kassationsbeschwerde von A. Laurinaitis am 21. August ein; über die Zulassung dieser Beschwerde ist noch nicht entschieden worden.
Anfang des vergangenen Jahres reichte der ehemalige Präsident der „Achema-Gruppe“ beim Bezirksgericht Vilnius eine Klage bezüglich des Vorkaufsrechts beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Gruppe ein.
In diesem Jahr zog er die Klage zurück; daraufhin nahm das Berufungsgericht die Erklärung des Klägers A. Laurinaitis über den Rückzug der Klage zur Kenntnis und stellte das Zivilverfahren mit Beschluss vom 21. Mai ein.
Zuvor hatte A. Laurinaitis vor Gericht geltend gemacht, dass die Hauptaktionärinnen des Konzerns, Lyda Lubienė und Viktorija Lubytė, in ihrem Bestreben, Anteile an der „MET Group“ zu verkaufen, die Rechte der bestehenden Aktionäre missachtet hätten und sich nach Vorlage eines ersten Angebots zum Verkauf der Aktien an ein ausländisches Unternehmen geweigert hätten, zu kommunizieren.
A. Laurinaitis hatte bereits im Februar letzten Jahres seine Absicht bekannt gegeben, ein Aktienpaket der Gruppe im Wert von fast 303 Millionen Euro zu erwerben.
Etwas früher, im Mai 2024, berichteten die Medien, dass die Hauptaktionärinnen des Konzerns, Lyda Lubienė und Viktorija Lubytė, beabsichtigten, die Unternehmensgruppe an das ungarische Energieunternehmen „MET Group“ zu verkaufen.
Später brach die „MET Group“ die Transaktion ab und begründete ihre Entscheidung mit ungelösten Gesellschafterkonflikten innerhalb der „Achema-Gruppe“.
Das Berufungsgericht verhängte gegen A. Laurinaitis zudem eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro wegen Prozessmissbrauchs; außerdem wurde beschlossen, ihm die Gerichtsgebühren in Höhe von 12.300 Euro zurückzuerstatten.
A. Laurinaitis muss zudem die Prozesskosten der „Achema-Gruppe“ in Höhe von 14.500 Euro aus dem Verfahren in erster Instanz tragen, sowie weitere 1,35 Tausend Euro an Kosten der Gruppe für das Verfahren vor dem Berufungsgericht.
Die Beklagten L. Lubienė und V. Lubytė müssen dem ehemaligen Konzernpräsidenten jeweils 647,3 Euro an Prozesskosten erstatten.
Wie in den Medien berichtet, interessierte sich die „MET Group“, die eine Übernahme angestrebt hatte, vor allem für das zum Konzern gehörende Unternehmen „Klaipėdos jūrų krovinių kompanija“ (KLASCO). Nach Bekanntwerden dieser Nachricht wiesen sowohl Politiker als auch Wirtschaftsvertreter darauf hin, dass ein potenzieller Käufer der Gruppe von den staatlichen Behörden geprüft werden müsse.
Im April dieses Jahres berichtete das Portal „Verslo žinios“ unter Berufung auf Quellen , dass ein möglicher neuer Käufer für die zum Konzern gehörende KLASCO die „Klaipėdos Terminalo Grupė“ sei, die im Hafen tätige Unternehmen aus den Bereichen Umschlag, Schiffsanlegeplätze, Großhandel und Immobilien vereint. Das Unternehmen selbst hat diese Informationen gegenüber dem Portal nicht bestätigt.
Derzeit halten L. Lubienė, die Ehefrau des Unterzeichners der Unabhängigkeitserklärung Bronislovas Lubys, und dessen Tochter V. Lubytė 54,07 Prozent der Anteile an der „Achema-Gruppe“.