In diesem Jahr wurden mehr als 150 Tiere von den Tätern beschlagnahmt

Apleistas šuo. VMVT nuotr.

Obwohl die Zahl der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in diesem Jahr zurückgegangen ist, ist die Zahl der beschlagnahmten Tiere stark gestiegen. 

Nach Angaben des Staatlichen Lebensmittel- und Veterinärdienstes (VMVT) wurden in diesem Jahr von fünfzehn Tierhaltern 161 Tiere beschlagnahmt – 135 Haustiere und 26 Nutztiere. Im vergangenen Jahr wurden von 21 Tierhaltern 64 Haustiere und 5 Nutztiere beschlagnahmt. 

Die VMVT stellt fest, dass in den letzten Jahren nicht nur vereinzelte Fälle von unverantwortlichen Tierhaltern zunehmen, sondern auch das Horten von Tieren sowie die nachlässige Haltung von Nutztieren. In einem dieser Fälle mussten sogar für 30 vernachlässigte Rinder neue sichere Unterkünfte gesucht werden.

„Wenn eine große Anzahl von Nutztieren beschlagnahmt wird, besteht die größte Herausforderung darin, eine geeignete und sichere Unterbringung für sie zu finden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die Tiere müssen sicher an einen neuen Ort gebracht, medizinisch versorgt und angemessen betreut werden. Solche Situationen zeigen einmal mehr, wie wichtig die Wachsamkeit der Öffentlichkeit und das Engagement lokaler Behörden wie der Gemeinden sind““, – so wird Kristina Ulienė, Leiterin der Abteilung für Tierschutz der VMVT, in der Meldung zitiert. 

Ihrer Aussage zufolge lässt sich die Situation reibungsloser und schneller bewältigen, wenn kritische Haltungsbedingungen bei Tieren frühzeitig gemeldet werden.

Gemäß dem Gesetz über Tierschutz und Tierschutz muss die vorübergehende Inobhutnahme und Betreuung von Tieren bereits vor einem Beschluss der Behörden oder einem Gerichtsurteil durch die Gemeinden des Landes gewährleistet werden.

Die VMVT erhält vierteljährlich durchschnittlich etwa 300 Meldungen zu Tierschutzverstößen und mutmaßlicher Tierquälerei. Etwa ein Drittel davon bestätigt sich.

Für festgestellte Verstöße können Geldbußen und Sanktionen verhängt werden – die Beschlagnahmung der Tiere oder ein Halteverbot. 

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