Wichtig für Pflanzenzüchter: Einfuhrbestimmungen für die Republik Aserbaidschan
Der dem Landwirtschaftsministerium unterstellte Staatliche Dienst für Pflanzenproduktion teilt mit, dass das Kollegium der Agentur für Lebensmittelsicherheit der Republik Aserbaidschan die phytosanitären Anforderungen für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die in das Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan eingeführt werden oder sich dort im Transit befinden, gemeinsam festgelegt hat.
Diese Anforderungen sind auf der Website des Pflanzenschutzdienstes veröffentlicht,
Wer plant, Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände in die Republik Aserbaidschan zu transportieren, sollte prüfen, ob diese Waren den phytosanitären Einfuhrbestimmungen unterliegen.
Wenn die Nationale Pflanzenschutzorganisation der Republik Aserbaidschan feststellt, dass eine eingehende Sendung die phytosanitären Anforderungen nicht erfüllt, kann sie entscheiden, die Sendung zu vernichten oder an den Absender zurückzuschicken.
Wenn sie feststellt, dass eine eingehende Sendung die phytosanitären Anforderungen nicht erfüllt, kann sie entscheiden, die Sendung zu vernichten oder an den Absender zurückzuschicken.
Der Pflanzenschutzdienst weist darauf hin, dass die phytosanitären Anforderungen für Einfuhren aus Drittländern auf der Website des Pflanzenschutzdienstes im Abschnitt "Phytosanitäre Anforderungen für andere Länder" veröffentlicht sind.
