Landwirtschaftsministerium: Die Leiterin der Lebensmittel- und Veterinärbehörde hat keinen Dienstverstoß begangen

Audronė Mikalauskienė. Facebook nuotr.

Nachdem im März dieses Jahres eine Untersuchung wegen eines möglichen Dienstvergehens der Direktorin des Staatlichen Lebensmittel- und Veterinärdienstes (VMVT), Audronė Mikalauskienė, eingeleitet wurde, schlägt das Landwirtschaftsministerium der Regierung vor, anzuerkennen, dass sie keinen Verstoß begangen hat.

In dem vom Ministerium ausgearbeiteten Entwurf für einen Regierungsbeschluss wird vorgeschlagen, der Schlussfolgerung der Untersuchungskommission zuzustimmen. Premierministerin Inga Ruginienė hatte die Kommission aus Fachleuten der Regierungskanzlei und des Ministeriums gebildet. Die Untersuchung wurde aufgrund einer Beschwerde einer Mitarbeiterin durchgeführt – sie war im Jahr 2024 im Zuge einer Dienstreform entlassen worden.

BNS berichtete, dass Landwirtschaftsminister Andrius Palionis bereits eine Kommission eingesetzt hatte und auf deren Empfehlung hin der Regierung vorschlug, gegen A. Mikalauskienė eine Disziplinarmaßnahme zu verhängen – eine Verwarnung wegen eines Dienstvergehens zu verhängen und die Erstattung des dem Staat entstandenen Schadens zu verlangen.   

Renata Sadzevičiūtė-Vilkelė, damals Leiterin der Abteilung für Personalverwaltung in der Regierungskanzlei und Vorsitzende der von der Ministerpräsidentin eingesetzten Kommission, erklärte, dass die Untersuchung der Kommission umfassender ausfallen werde, sie werde die endgültige Entscheidung treffen, und der vom Ministerium ausgearbeitete Entwurf eines Regierungsbeschlusses über die Sanktion sei „nicht im Einklang mit den Rechtsvorschriften“ vorgelegt worden.

BNS berichtete, dass die Regierung Ende Januar der Initiative des vom „Nemuno aušra“-Partei delegierten Ministers an der Spitze des Landwirtschaftsministeriums zugestimmt habe, eine Überprüfung der Tätigkeit des Lebensmittel- und Veterinärdienstes durchzuführen.

I. Ruginienė erklärte damals, dass die Prüfung die verantwortungsvolle Haltung der Regierung gegenüber den staatlichen Institutionen zeige.

Zu diesem Zeitpunkt versuchte der Dienst vor Gericht, den Beschluss der Regierung zur Überprüfung seiner Tätigkeit für rechtswidrig erklären und aufheben zu lassen, doch das Verwaltungsgericht der Regionen lehnte es am 20. Mai ab, die Klage des Dienstes anzunehmen.

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