Illegale Waffen, Fanggeräte und Wodka im Lager eines Mannes aus Telšiai

Nelegali naminė. Policijos nuotr.

Wenn jemand die Regeln in einem Bereich ignoriert, wird er sie in der Regel auch in einem anderen ignorieren. Ein offensichtliches Beispiel dafür ist der Fall eines 59-jährigen Einwohners des Bezirks Telšiai.

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Anfang Juli wurde die Naturschutzbehörde auf den Mann aufmerksam, als er mit einem illegal gehaltenen Gewehr mit glattem Lauf in der Nähe seines eigenen Gewässers im Dorf Didžioji Palūkscis Kormorane jagte. Der Mann tat dies ohne eine Genehmigung zum Führen einer Waffe in einem Gebiet, in dem er nicht jagen durfte. Obwohl der Mann nichts gejagt hat, hat er gegen das Jagdrecht verstoßen. Daher wurde gegen ihn ein Verwaltungsverfahren eingeleitet und die illegal aufbewahrte Waffe an die Bezirkspolizei Telšiai übergeben.

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Es wurde beschlossen, zu überprüfen, ob der Mann noch weitere illegal aufbewahrte Waffen besaß. Die Durchsuchung ergab, dass sich der Verdacht bestätigte. In dem Bauernhaus wurden zwei weitere Schusswaffen ohne Namen und Identifikationsnummern sowie 108 verschiedene Patronen gefunden. Gegen den Mann aus Telšiai wurde ein Ermittlungsverfahren wegen illegaler Entsorgung von Schusswaffen und Munition eingeleitet.

Die Beamten fanden auch das, wonach sie nicht gesucht hatten: 245 Flaschen mit alkoholischen Getränken verschiedener Größe, die nicht mit litauischen Banderolen gekennzeichnet waren, und 40 Liter Flüssigkeit in Plastikbehältern, die nach einheimischem Wodka rochen. Der Mann muss sich außerdem wegen der illegalen Herstellung und des Besitzes von selbst hergestelltem Branntwein, unvergälltem oder vergälltem Äthylalkohol und dessen Verdünnungen verantworten.

Ein weiterer illegaler Fund wurde von den Beamten der Abteilung für Wildtierschutz untersucht: elf Fanggeräte, die nicht von Amateuren stammen, Stellnetze, die nicht nach dem vorgeschriebenen Verfahren mit Plomben gekennzeichnet sind, sowie ein Segel von nicht genehmigter Größe. Der Mann erhielt einen Bußgeldbescheid in Höhe von 150 € für den illegalen Besitz von gesetzlich verbotenen Fanggeräten.

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