Der VVM stuft auch Insekten als neue Lebensmittel ein. Wurde die Öffentlichkeit bereits informiert?
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie unsichtbare Produkte - ob exotische Pflanzen, ungewöhnliche Pilze oder mit neuen Technologien entwickelte Zutaten - ihren Weg auf den EU-Markt finden? Es gibt klare Verfahren, die unter der Aufsicht des Staatlichen Lebensmittel- und Veterinäramtes sicherstellen, dass solche innovativen Produkte die Verbraucher erreichen.
Neue Lebensmittel – sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in Europa nicht allgemein für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Dazu gehören neu entwickelte oder innovative Produkte, Zutaten, die durch neue Produktionsverfahren entwickelt wurden, die zu wesentlichen Veränderungen in der Zusammensetzung oder Struktur des Lebensmittels führen, sowie Lebensmittel, die aus bisher ungenutzten Quellen wie Mikroorganismen, Pilzen oder Algen stammen.
Interessanterweise gehören zu den neuartigen Lebensmitteln auch Produkte, die in einigen Teilen der Welt schon seit Jahrhunderten verwendet werden, in Europa aber neu sind. Die Sicherheit eines solchen neuartigen Lebensmittels – ein traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland – beruht auf der Tatsache, dass ein signifikanter Teil der Bevölkerung mindestens eines Drittlandes es seit mindestens 25 Jahren kontinuierlich im Rahmen ihrer normalen Ernährung verzehrt.Die Liste der neuartigen Lebensmittel ist heute äußerst vielfältig. Beispiele für neuartige Lebensmittel:
• Samen des spanischen Salbeis (Salvia hispanica), auch bekannt als "Chia";
• Insekten (z.B. Heimchen, Larven der Großen Wollläuse);
• Produkte mit künstlich hergestellten Nanomaterialien;
• Öl der Mikroalge Schizochytrium sp.
• Pilze, Brot, Milch, Bäckerhefe, die mit ultravioletter Strahlung behandelt wurden, um den Vitamin-D-Gehalt zu erhöhen.
Die HMVT erhält häufig Anfragen zu einer Vielzahl von Pilzen, die derzeit beliebt sind. Auch ihr Novel-Food-Status variiert, z.B.:
Der Fruchtkörper des Pilzes „Löwenmähne“ (Hericium erinaceus) gilt nicht als Novel Food, aber dehydriertes Myzelpulver – ist bereits ein Novel Food. Der Schwarze Birkenpilz (Chaga) ist nur dann kein neuartiges Lebensmittel, wenn er in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet wird. Sein Status in anderen Lebensmitteln (nicht in Nahrungsergänzungsmitteln) wird als neuartiges Lebensmittel betrachtet.
Um den Status eines neuartigen Lebensmittels für eine bestimmte Zutat herauszufinden, ist es sinnvoll, den Katalog der Europäischen Kommission zum Status neuartiger Lebensmittel zu konsultieren, der regelmäßig mit den von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen aktualisiert wird. Wenn ein Produkt als neuartig eingestuft wird, muss es zugelassen werden. Dazu muss der Antrag bei der Europäischen Kommission eingereicht werden, die ihn prüft und dann an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weiterleitet, die eine Sicherheitsbewertung vornimmt.
Die Wirtschaft ist aus einem einfachen Grund besorgt – die Nichteinhaltung der Vorschriften für neuartige Lebensmittel bedeutet, dass das Lebensmittel nicht auf den Markt gebracht werden kann. Es ist daher unerlässlich, vor dem Inverkehrbringen zu prüfen, ob das Lebensmittel oder seine Zutat von den Vorschriften für neuartige Lebensmittel ausgenommen ist, und im Zweifelsfall die Behörden des Landes der Europäischen Union zu konsultieren, in dem das Produkt erstmals auf den Markt gebracht wird.
Auch wenn die Vorschriften für neuartige Lebensmittel komplex erscheinen mögen, sollen sie doch sicherstellen, dass Innovationen sicher auf unseren Tellern landen.