Europäische Kommission schlägt vor, die Anwendung der Verordnung über die Erhaltung der Wälder der Welt (EUDR) um ein Jahr zu verschieben

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Die Europäische Kommission hat eine Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates (EUDR) auf den Weg gebracht, in der vorgeschlagen wird, den Beginn der Umsetzung der Verordnung um 12 Monate zu verschieben, nachdem sie wiederholte Anträge von Unternehmen, Ländern auf der ganzen Welt und EU-Mitgliedstaaten geprüft hat.

Wenn dieser EG-Vorschlag vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt wird, wird die Verordnung für mittlere und große Unternehmen am 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und kleine Unternehmen am 30. Juni 2026 gelten.

Mit der Veröffentlichung dieses Vorschlags will die EU-Kommission Klarheit über das weitere Vorgehen schaffen und sicherstellen, dass die EUDR erfolgreich umgesetzt wird, um das drängende globale Problem der Entwaldung zu bekämpfen. Sie unterstreicht, dass der Vorschlag, das Inkrafttreten der Verordnung zu verschieben, in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt der Rechtsvorschriften, wie sie von den EU-Gesetzgebern vereinbart wurden, untergräbt.

Der zusätzliche Zeitraum von einem Jahr wird es den Unternehmen ermöglichen, sich angemessen auf die Umsetzung der Anforderungen der Verordnung vorzubereiten, aber die Verschiebung sollte die Vorbereitungen für die Umsetzung der Verordnung nicht aufschieben.

Ausführliche Informationen der EG zur Verschiebung der EUDR, die am 2. Oktober veröffentlicht wurden, finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass das EUDR-Informationssystem wie geplant noch in diesem Jahr einsatzbereit sein wird. Die Anweisungen für die Nutzung des Systems und die Formulare für die Anmeldung zur Schulung im Informationssystem werden in Kürze auf dieser Website veröffentlicht.

Diese Verordnung verpflichtet Unternehmen (einschließlich natürlicher Personen zu kommerziellen Zwecken), die Holz, Soja, Kaffee, Kakao, Olivenöl, Rinder und Kautschuk sowie deren Erzeugnisse erstmals auf den EU-Markt liefern oder aus ihm ausführen, ein System der Sorgfaltspflicht einzuführen und eine Analyse ihrer Lieferketten durchzuführen, um Entwaldung und Waldschädigung zu verhindern.

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