Die EU plant, pflanzliche „Burger“ zu verbieten, vegetarische „Burger“ bleiben jedoch erlaubt

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Das Europäische Parlament (EP) hat am Dienstag einem Verbot zugestimmt, bei Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs Begriffe wie „Steak“ oder „Speck“ zu verwenden. Der Verkauf vegetarischer „Burger“ bleibt jedoch weiterhin erlaubt.

Das Verbot, das noch der endgültigen Zustimmung der Mitgliedstaaten bedarf, bedeutet einen Sieg für den Tierhaltungssektor, dessen Vertreter argumentieren, dass pflanzliche Lebensmittel, die Fleisch imitieren, nicht nur die Verbraucher irreführen, sondern auch ihrer Branche schaden.

„Das ist ein Sieg für unsere Erzeuger, für ihre Kompetenz und für die Klarheit, die die Verbraucher brauchen“, – sagte die Getreideanbauerin und rechtsgerichtete französische Abgeordnete Celine Imart (Selin Imart), die diesen Vorschlag unterstützt hatte.

Das verabschiedete Dokument schränkt die Verwendung des Sammelbegriffs „Fleisch“ ein und enthält zudem eine umfangreiche Liste von Begriffen im Zusammenhang mit Fleisch. Darüber hinaus wird darin klar definiert, dass Fleisch „essbare Teile von Tieren“ sind, und es wird verboten, diesen Begriff für im Labor gezüchtete oder auf Zellbasis hergestellte Produkte zu verwenden.

Gemäß dem im März von den EU-Gesetzgebern und den Mitgliedstaaten erzielten Kompromiss wurde jedoch kein umfassenderes Verbot eingeführt, der den Verkauf von Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs unter Bezeichnungen wie „Burger“ oder „Würstchen“ untersagt hätte.

Lebensmittelhändler in Deutschland – dem größten Markt für pflanzliche Alternativen in Europa – haben sich gemeinsam mit Umweltschützern und Verbraucherschützern gegen dieses Verbot gewehrt.

Nach Angaben der Verbraucherorganisation BEUC hat sich der Verbrauch von pflanzlichen Fleischalternativen in der EU seit 2011 verfünffacht, was auf Bedenken hinsichtlich des Tierschutzes und der von der Tierhaltung verursachten Treibhausgasemissionen sowie auf gesundheitsbezogene Argumente zurückzuführen ist.

Die Frage der Kennzeichnung alternativer Produkte ist jedoch noch nicht endgültig geklärt: Die neuen Vorschriften gelten zunächst bis Ende nächsten Jahres, und weitere Verhandlungen finden bereits im Rahmen der geplanten Überarbeitung des Agrarsubventionssystems der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU statt.

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