Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist in Biobetrieben möglich - mit Kostenerstattung
Viehhalter können sich darauf verlassen, dass die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (MLD) auf Biobetrieben möglich ist und keine negativen Folgen für den Biostatus des Betriebs hat. Das Landwirtschaftsministerium hat auch eine Entschädigung für die Impfung von Schafen vorgesehen.
>Unter den Landwirten herrscht immer noch der Irrglaube, dass Impfungen auf Biobetrieben nicht erlaubt sind, aber das entspricht nicht der aktuellen Gesetzgebung – Maßnahmen zur Seuchenprävention sind erlaubt und notwendig. Die Impfung von Tieren gilt als vorbeugende Maßnahme für die Tiergesundheit und steht daher im Einklang mit den Grundsätzen des ökologischen Landbaus, solange in Litauen zugelassene Impfstoffe verwendet werden.
In unserem Land wurde MLD im Jahr 2025 in Rinderbetrieben in den Gemeinden Marijampolė und Pagėgiai sowie in den Bezirken Kelme, Mažeikiai, Prienai, Skuodo, Tauragė und Vilkaviškis nachgewiesen. Es wurde der Virus-Serotyp 3 nachgewiesen, weshalb das gesamte Land als infiziertes Gebiet gilt, in dem geimpft werden kann.
>Die Impfung ist heute das wichtigste und wirksamste Mittel, um die Herden vor der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit und möglichen wirtschaftlichen Verlusten zu schützen, und Tiergesundheit und Seuchenprävention müssen in allen landwirtschaftlichen Betrieben Priorität haben. Da es keine spezifische Behandlung für die Krankheit gibt, wird die Vorbeugung, insbesondere die Impfung, als ein wesentliches Instrument für das Seuchenmanagement angesehen.
Fachleute erinnern auch daran, dass in Biobetrieben zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen werden können und sollten, wie z.B. die Verwendung von speziellen Desinfektionsmatten, die mit einem zugelassenen Biozidmittel gefüllt sind, an den Eingängen zu den Stallungen (zur Desinfektion der Stiefel der Arbeiter).
Die MKS ist eine Viruserkrankung von Haus- und Wildwiederkäuern, die durch Insekten übertragen wird. Rinder, Ziegen, Hirsche, Kamele, Lamas und Alpakas sind am häufigsten infiziert, aber Schafe sind am stärksten betroffen. Infolge von Tiergesundheitsproblemen, Produktivitätseinbußen und Handelsbeschränkungen kann die MKS erhebliche wirtschaftliche Verluste verursachen. Die MKS ist in der EU als regulierte Krankheit eingestuft, deren Ausbreitung durch freiwillige Impfprogramme begrenzt werden soll.
Informationen über verfügbare Impfstoffe und Agrarchemikalien finden Sie hier.
Entschädigungen sind möglich
Der Schafhalter erhält 2,5 € pro Schafimpfung (eine Injektion des Impfstoffs) erstattet. Muss die Impfung nach dem Schema des Tierarzneimittels (Impfstoffs) in einem festen Abstand zweimal durchgeführt werden, wird die Erstattung für maximal zwei tatsächliche Impfungen pro Mutterschaf gezahlt, höchstens jedoch für 5 Euro pro Mutterschaf.