Polnische Landwirte dürfen Waffen einsetzen, um geschützte Tierarten zu vertreiben
Die in Polen verabschiedeten Änderungen des Naturschutzgesetzes könnten zu einer der interessantesten Entscheidungen der letzten Jahre im Bereich des Konfliktmanagements zwischen Mensch und Wildtieren werden. Präsident Karolis Navrockis hat die Gesetzesänderungen unterzeichnet, die es in bestimmten Fällen ermöglichen, geschützte Arten, darunter Wölfe, Braunbären und Wisente, wirksamer zu vertreiben.
Es ist wichtig zu betonen, dass es sich hierbei weder um die Jagd noch um die Möglichkeit handelt, diese Tiere zu erlegen. Das Gesetz ändert nichts an ihrem Schutzstatus. Die Neuerung betrifft die Möglichkeit, stärkere Abschreckungsmaßnahmen einzusetzen, darunter Flachlaufgewehre mit nicht durchschlagender Munition, beispielsweise Gummigeschosse.
Der Kern der Änderungen liegt nicht in der Beseitigung der Tiere, sondern in der Konfliktvermeidung.
In den letzten Jahren wird in Polen immer häufiger über Situationen berichtet, in denen Wölfe regelmäßig in der Nähe von Bauernhöfen, Dörfern und Weiden auftauchen. In einigen Regionen berichten Anwohner von Raubtieren, die am Rande von Ortschaften auftauchen, sich auf lokalen Straßen bewegen und die Nähe zu Menschen nicht scheuen. Landwirte haben wiederholt betont, dass das Problem nicht in vereinzelten Angriffen auf Nutztiere liegt. Viel größere Besorgnis löst das wiederholte Auftauchen der Tiere in der Nähe von Gehöften und landwirtschaftlichen Betrieben aus.
Besonders viel Diskussion lösten die Situationen im Südosten Polens, in der Region Bieszczady und in den Karpaten vor, wo Braunbären immer häufiger in der Nähe von Siedlungen, Bienenständen, Müllcontainern und landwirtschaftlichen Betrieben auftauchen. Ähnliche Probleme werden auch in den Lebensräumen der Wisente verzeichnet. Obwohl der Wisent kein Raubtier ist, kann eine Begegnung mit einem mehrere hundert Kilogramm schweren Tier sowohl für Menschen als auch für das Tier selbst gefährlich sein.
Die polnischen Behörden haben eingeräumt, dass das Problem durch das Entschädigungssystem allein nicht gelöst werden kann. Wenn ein Wolf ein Schaf reißt oder ein Bär Bienenstöcke zerstört, können die Verluste theoretisch ersetzt werden. Doch Geld beseitigt nicht die Ursache, aus der das Tier immer wieder an denselben Ort zurückkehrt.
Daher wird in der neuen Regelung dem Problem der Gewöhnung große Aufmerksamkeit gewidmet. Das bedeutet, dass sich ein Wildtier an den Menschen und die vom Menschen geschaffene Umgebung gewöhnt. Wenn ein Wolf, ein Bär oder ein Wisent regelmäßig in der Nähe von Häusern, Bauernhöfen oder Straßen auftaucht und dabei keine negativen Folgen erleidet, verliert er nach und nach seine natürliche Vorsicht.
Genau solche Situationen sollen vermieden werden. Nicht-tödliche Abschreckungsmaßnahmen sollen beim Tier einen unangenehmen Reiz auslösen und die natürliche Angst vor dem Menschen wiederherstellen. Es wird erwartet, dass das Tier beginnt, Siedlungen, Höfe und andere Orte zu meiden, an denen ein Konfliktrisiko besteht.
Das Gesetz sieht keinen uneingeschränkten Einsatz solcher Maßnahmen vor. Um geschützte Tiere mit einer Waffe zu vertreiben, ist eine entsprechende Genehmigung erforderlich. Die Entscheidungen werden von den Umweltschutzbehörden getroffen, in erster Linie von den regionalen Umweltschutzdirektoren und in bestimmten Fällen auch vom Generaldirektor für Umweltschutz.
Das bedeutet, dass das bloße Auftauchen eines Wolfes in der Nähe eines Bauernhofs nicht ausreicht. Jede Situation muss individuell bewertet werden.
Polnische Bauernverbände fordern den Staat bereits seit vielen Jahren auf, Möglichkeiten zu schaffen, um schneller auf das Auftauchen von Problemtieren reagieren zu können. Ihrer Meinung nach sind die derzeitigen Verfahren oft zu langsam. Während die Formalitäten abgewickelt werden, kann das Raubtier mehrmals zu den Tieren zurückkehren.
Die Landwirte betonen zudem, dass die tatsächlichen Verluste oft höher sind als der offiziell berechnete Schaden. Neben dem Wert der gerissenen Tiere müssen auch die Kosten für tierärztliche Behandlungen, Produktivitätsverluste, der Verlust von Zuchtmaterial und zusätzliche Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden.
Das neue Gesetz hebt die Verpflichtung zum Einsatz von Präventionsmaßnahmen nicht auf. Tierhalter sind weiterhin verpflichtet, Elektrozaun, Schutznetze, Wachhunde und andere Schutzmaßnahmen einzusetzen. Die Abschreckung gilt als zusätzliches Mittel, das eingesetzt werden kann, wenn die üblichen Maßnahmen nicht mehr wirken oder die Situation eskaliert.
Interessant ist, dass das Gesetz nicht nur Wölfe, sondern auch Bären und Wisente umfasst. Dies zeigt, dass Polen das Problem über die Schäden für die Landwirtschaft hinaus betrachtet. Immer häufiger wird auch über die öffentliche Sicherheit und das Verhältnis der Menschen zu geschützten Arten gesprochen.
In den letzten Jahren gibt es in Europa zunehmend Diskussionen darüber, wie der erfolgreiche Schutz großer Raubtiere mit den Interessen der Menschen in Einklang gebracht werden kann. Die Wolfs- und Bärenpopulationen erholen sich in vielen Regionen, weshalb es zwangsläufig zu vermehrten Kontakten zwischen Menschen und Wildtieren kommt.
Die Entscheidung Polens zeichnet sich dadurch aus, dass der Staat das Problem offiziell anerkannt hat. Konflikte zwischen Menschen und geschützten Arten werden nicht mehr als Einzelfälle betrachtet. Sie werden als ein Phänomen betrachtet, das klare Präventionsmaßnahmen erfordert.
Andererseits steht die Diskussion erst am Anfang. Wenn Landwirte in bestimmten Fällen ihre Tiere und ihr Eigentum schützen dürfen, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten die normale Bevölkerung in Zukunft in Regionen haben wird, in denen die Zahl der Bären oder anderer großer Wildtiere zunimmt. Diese Frage gewinnt nicht nur in Polen, sondern auch in vielen europäischen Ländern zunehmend an Bedeutung, in denen die Bestände großer Raubtiere weiter wachsen.