Der Wettbewerbsrat hat beschlossen, die Preisgestaltung bei der Getreidetrocknung nicht zu untersuchen
Das Landwirtschaftsministerium, das um eine Bewertung der Preisgestaltung für Getreideankaufs- und Trocknungsdienstleistungen gebeten hatte (ŽŪM) hat nicht genügend Daten vorgelegt, um eine Untersuchung wegen Wettbewerbsbeschränkungen im Getreidesektor einzuleiten, teilte der Wettbewerbsrat mit.
Ihrer Aussage zufolge hat das ŽŪM keine konkreten Unternehmen genannt, die einen Verstoß begangen haben könnten, weshalb es keine Rechtsgrundlage für eine weitere Untersuchung gibt.
„Die genannten Umstände bieten der Behörde keine gesetzliche Grundlage, um eine Untersuchung wegen eines Verstoßes einzuleiten“, heißt es in der Mitteilung des Rates.
In seinem Schreiben an das Landwirtschaftsministerium wird darauf hingewiesen, dass es auf der Grundlage der dem Rat vorliegenden sowie öffentlich zugänglichen Informationen an Daten mangelt, die einen begründeten Verdacht auf wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Marktteilnehmern zulassen würden.
„Bei der Entscheidung über die Einleitung einer Untersuchung muss sich der Rat auf objektive Daten stützen, die den begründeten Verdacht nahelegen, dass die auf dem Markt tätigen Unternehmen ihr Verhalten abgestimmt haben könnten. Ein lediglich ähnliches Verhalten der Marktteilnehmer allein, ohne dass weitere Umstände vorliegen, die einen solchen Verdacht stützen, reicht nicht als Grundlage aus, um eine Untersuchung wegen eines möglichen Verstoßes einzuleiten“ – erklärt die Behörde.
Sie betonte, dass sie bei Bekanntwerden neuer Umstände von sich aus eine Untersuchung einleiten könne, und forderte Personen, die über Informationen zu möglichen Verstößen verfügen, auf, diese dem Rat zu übermitteln.
Nach Angaben des Rates erschweren öffentliche Erklärungen zu festgestellten Verstößen die Aufklärung, da sie Zeit geben, Beweise zu vernichten; daher sollten Verdachtsmomente nicht veröffentlicht, sondern so schnell wie möglich der Behörde gemeldet werden.
Wie BNS berichtete, wandte sich das Landwirtschaftsministerium wegen des Verdachts an den Rat, dass Preise möglicherweise nicht eigenständig festgelegt werden und unbegründet sind, weshalb es auf dem Markt möglicherweise zu verbotenen Absprachen oder anderen wettbewerbsbeschränkenden Faktoren kommen könnte.
Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums ist es den Landwirten aufgrund dieser Preisgestaltung praktisch unmöglich, einen wirtschaftlich günstigeren Dienstleister zu wählen; dies schafft die Voraussetzungen dafür, dass Unternehmen die Preise für ihre Dienstleistungen ohne reale Grundlage erhöhen und die Rentabilität der Getreidebauern beeinträchtigen.
Die Getreideverarbeiter wiesen ihrerseits darauf hin, dass die Unternehmen ihre Preise unter Berücksichtigung der Kosten selbstständig festlegen.