Die gewerbliche Fischerei im Kurischen Haff wird um ein Drittel reduziert
Ein dreimonatiger Aufruf an die Wirtschaftsbeteiligten, die gewerbliche Fischerei in den Binnengewässern einzustellen, ist beendet. Für die Übertragung von Fangquotenrechten war ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Für diese Unterstützungsmaßnahme wurden im Jahr 2024 insgesamt 1,5 Mio. EUR aus dem Staatshaushalt bereitgestellt.
Die Environmental Project Management Agency (EPA), die die Unterstützung verwaltet, hat insgesamt 14 Anträge von Fischern erhalten, die die kommerzielle Fischerei aufgegeben haben. Davon werden 8 Anträge mit einem Gesamtbetrag von 1,5 Millionen Euro gefördert. Die übrigen 6 Anträge wurden auf eine Reserveliste gesetzt. Die Entscheidung über die Finanzierung dieser Anträge wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit zusätzlicher Mittel getroffen.
Die Zahlungen werden bekanntlich Marktteilnehmern gewährt, die ihre Rechte an Binnenfischereiquoten an eine vom Umweltminister zugelassene Stelle übertragen und die gewerbliche Fischerei in Binnengewässern einstellen. Die Anträge wurden von natürlichen und juristischen Personen eingereicht, die in der gewerblichen Binnenfischerei tätig sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung über Quotenansprüche für die Binnenfischerei verfügten. Die Zahlungen werden nicht an Marktteilnehmer gewährt, die nur Anspruch auf Fangquoten in Poldern und/oder nur für die spezialisierte Störfischerei haben und die Anspruch auf Fangquoten auf See haben.
Hauptziel der Zahlungen ist es, die handwerkliche Fischerei und ihre negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren und gleichzeitig zur Entwicklung einer ökologisch und wirtschaftlich nachhaltigeren Freizeitfischerei beizutragen.
Nach vorläufigen Schätzungen des Umweltministeriums plant ein Drittel der Unternehmen im Kurischen Haff, sich aus dem Fischereigeschäft zurückzuziehen.