Verringerung der Belastung der Betreiber von Fahrzeugen, die für landwirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt werden
Das Landwirtschaftsministerium ändert die Vorschriften für die Zulassung von Traktoren, selbstfahrenden und Landmaschinen sowie deren Anhängern, um die Steuerpflichten für den Agrarsektor zu erleichtern. Eine Ausnahme soll für die Abschaffung der Umweltverschmutzungssteuer auf geerbte Fahrzeuge und auf Fahrzeuge, deren Eigentümer durch Gerichtsbeschluss wechselt, gemacht werden.
>Vor vier Jahren hat das Parlament das vom Umweltministerium ausgearbeitete Gesetz über die Umweltverschmutzungssteuer verabschiedet. Es verpflichtet alle umweltverschmutzenden Objekte, einschließlich der für landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Geländemaschinen, eine einmalige Umweltverschmutzungssteuer bei der Zulassung zu entrichten, und zwar sowohl bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs in Litauen als auch dann, wenn das Fahrzeug den Besitzer wechselt.
>Anzumerken ist, dass die Betreiber von Fahrzeugen, die für landwirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt werden, keine anderen Umweltabgaben zahlen, die von den Eigentümern von Kraftfahrzeugen zu entrichten sind, wie z.B. die Umweltverschmutzungsabgabe, die einen Steuerzeitraum von einem Kalenderjahr hat, und die Mautgebühr für den Erwerb einer elektronischen Vignette.