Nachbarn sind die ersten, die landwirtschaftliche Flächen zum Verkauf anbieten
Nur Landwirte, die angrenzend an das Land wirtschaften und einen eingetragenen Betrieb haben, haben das Vorkaufsrecht für das zu verkaufende Land.
Auch Unternehmen, wie z.B. landwirtschaftliche Betriebe oder andere Unternehmen, können die zum Verkauf stehenden landwirtschaftlichen Flächen in der Nachbarschaft erwerben, sofern ihr landwirtschaftliches Einkommen mehr als 50 % ihres Gesamteinkommens ausmacht.
Am Donnerstag stimmten 73 Abgeordnete des Seimas für die Änderungen des Gesetzes über den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen, bei drei Gegenstimmen und 10 Enthaltungen.
Kazis Starkevičius, ein Konservativer, sagte, die Änderungen seien notwendig, um zu verhindern, dass Immobilienentwickler das Land aufkaufen.
Der Seimas stimmte einem Vorschlag des Liberalen Simon Gentvilas nicht zu, das derzeitige Vorkaufsrecht für den Erwerb von Ackerland für Personen, die an ein anderes Ackerland angrenzen, abzuschaffen.
S. Laut Gentvilas sollen die Änderungen dazu dienen, den Verkauf von Grundstücken zu liberalisieren.
In den ersten Änderungsanträgen wurde auch vorgeschlagen, das Vorkaufsrecht für den Kauf von privatem Ackerland jenen Eigentümern einzuräumen, die Grundstücke jeglicher Nutzung besitzen, die an das zu verkaufende Land angrenzen. Die Landwirte beklagten jedoch, dass Wind- und Solarparkentwickler Grundstücke in der Nähe erwerben würden.
