Die NŽT fordert Landwirte auf, Fälle unsachgemäßer Nutzung von staatlichem Land zu melden
Die Nationale Landbehörde (NŽT) ruft Landwirte und ländliche Gemeinden dazu auf, sich aktiver an der Gewährleistung einer transparenten Nutzung staatlicher Grundstücke zu beteiligen. Die Behörde fordert dazu auf, mögliche Fälle einer unsachgemäßen Nutzung von verpachtetem staatlichem Land zu melden, damit rechtzeitig auf Verstöße reagiert und sichergestellt werden kann, dass staatliches Land bestimmungsgemäß genutzt wird.
Staatliche landwirtschaftliche Flächen werden zu dem Zweck verpachtet, dass auf ihnen landwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Diese Regelung zielt darauf ab, faire Bedingungen für Landwirte zu schaffen, die das Land bewirtschaften, in ihre Betriebe investieren und in den Regionen Wertschöpfung schaffen. In der Praxis kommt es jedoch vor, dass verpachtete staatliche Grundstücke nicht gemäß dem im Vertrag vorgesehenen Zweck genutzt oder gar nicht genutzt werden.
Das System der Verpachtung staatlicher Grundstücke basiert auf der Verantwortung der Pächter. Die Pächter verpflichten sich, die Bodenqualität zu erhalten, das Land ordnungsgemäß zu pflegen, die im Vertrag festgelegten Bedingungen einzuhalten und das Grundstück bestimmungsgemäß zu nutzen. Werden diese Verpflichtungen nicht eingehalten, hat die NŽT das Recht, die Kündigung des Pachtvertrags einzuleiten.
„Landwirte und lokale Gemeinschaften haben den besten Überblick darüber, wie das Land in ihrer Umgebung genutzt wird, daher sind ihre Informationen von großer Bedeutung. Wir bitten Sie, uns Fälle zu melden, in denen verpachtetes staatliches Land möglicherweise nicht gemäß den im Pachtvertrag festgelegten Bedingungen genutzt wird. Dies hilft der NŽT, schnell auf mögliche Verstöße zu reagieren und sicherzustellen, dass staatliches Land im Einklang mit den eingegangenen Verpflichtungen genutzt wird“, – sagt Gabrielė Valentaitė, Leiterin der Abteilung für die Koordinierung der Landbewirtschaftung und -verwaltung der NŽT.
Die Behörde bittet darum, besonders auf Fälle zu achten, in denen staatliches Land nicht bewirtschaftet wird oder auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken andere Tätigkeiten ausgeübt werden, wie zum Beispiel Lagerung oder gewerbliche Tätigkeiten, wenn eigenmächtig Gebäude oder Anlagen errichtet werden, der Boden zerstört, die Umwelt verschmutzt, Bodenschätze abgebaut oder der Zustand des Bodens auf andere Weise beeinträchtigt wird. Ebenso werden besondere Landnutzungsbedingungen, Dienstbarkeiten oder andere vertraglich festgelegte Verpflichtungen verletzt.
Nach Erhalt der Informationen prüft die NŽT jeden Fall individuell. Liegen begründete Hinweise vor, wird eine Überprüfung eingeleitet. Stellt sich heraus, dass staatliches Land unsachgemäß oder nicht gemäß den Vertragsbedingungen genutzt wird, kann ein Verfahren zur Kündigung des Pachtvertrags eingeleitet werden.
Einwohner und Landwirte werden aufgefordert, mögliche Fälle einer rechtswidrigen Nutzung von verpachtetem staatlichem Land über die eigens zu diesem Zweck eingerichtete E-Mail-Adresse informuok@nzt.lt.  zu melden;