8 Raucharomen sollen in Lebensmitteln verboten werden

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Die Europäische Kommission (EK) hat die Zulassung von acht aromatisierten Raucherzeugnissen SF-001, SF-002, SF-003, SF-004, SF-005, SF-006, SF-008 und SF-009 nicht verlängert und die entsprechenden Ausstiegsmaßnahmen festgelegt. Die Lebensmittelhersteller müssen die Verwendung einer bestimmten Gruppe von Raucharomen in Lebensmitteln frühestens nach zwei Jahren und spätestens nach fünf Jahren einstellen.  

Im Bereich der Lebensmittelherstellung werden diese Stoffe vor allem in Fisch, Fleisch, Käse und anderen Produkten verwendet, um den Geschmack, den Geruch und das Aussehen des traditionellen Räucherns, des so genannten "Rauchs", zu vermitteln. Die Entscheidung, die Verwendung dieser Stoffe zu verbieten, wurde getroffen, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgestellt hatte, dass sie für die Gesundheit der Verbraucher schädlich sein könnten.

Am 31. Juli dieses Jahres. Am 31. Juli hat die EG Entscheidungen erlassen, die bestätigen, dass acht Aromen nach folgenden Übergangsfristen endgültig vom EU-Markt verbannt werden:

  • Raucharomen SF-001, SF-002, SF-003, SF-004, SF-005, SF-006, SF-008 und SF-009 dürfen bis zum 1. Juli 2029 auf den Markt gebracht werden; 
  • Lebensmittel, die aromatisierte Raucherzeugnisse SF-001, SF-002, SF-003, SF-004, SF-005, SF-006, SF-008 oder SF-009 enthalten und den für sie in der Unionsliste festgelegten Bestimmungen entsprechen, dürfen weiterhin in Verkehr gebracht werden und bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder des Datums der Angabe "Geeignet zur Verwendung bis ... (Datum)“ bis zu den folgenden Daten in Verkehr gebracht werden und bleiben: 

1. Juli 2029 für die Lebensmittelkategorien 1.7 (Käse und Käseerzeugnisse), 8 (Fleisch), 9.2 (verarbeitete Fische und Fischereierzeugnisse, einschließlich Krebs- und Weichtiere), 9.3 (Fischrogen) und ihre jeweiligen Unterkategorien; 

Am 1. Juli 2026 werden alle anderen Kategorien von Lebensmitteln.

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