Regierung schlägt Initiative zur Verbesserung der Sicherheit von Waren und Erzeugnissen vor

Asociatyvi nuotr.

Die Regierung wird dem Seimas vorschlagen, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sichere Produkte auf den Markt kommen und dass Hersteller oder Lieferanten für Verbraucherschäden, die durch unsichere Produkte verursacht werden, haftbar gemacht werden.

Das Ministerkabinett billigte am Mittwoch die vom Justizministerium ausgearbeiteten Änderungsanträge zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte in nationales Recht. Sie sollen dem Parlament in der Frühjahrssitzung vorgelegt werden.

„Es muss immer eine Stelle geben, die für einen durch ein fehlerhaftes Produkt verursachten Schaden haftbar gemacht werden kann, auch wenn es außerhalb der EU hergestellt wurde“, – heißt es in dem Entwurf.

Die Änderungen sehen vor, dass die Verbraucher im Falle eines fehlerhaften Produkts Schadensersatz sowohl von den Herstellern der Endprodukte als auch von den Herstellern ihrer Bestandteile verlangen können.

Die Richtlinie soll es den Menschen erleichtern, die Verantwortlichen für nachgerüstete Produkte zu finden, die nicht in Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen geliefert wurden, erklärte das Justizministerium am Mittwoch.

Haftbar gemacht würde beispielsweise fehlerhafte Software, die die Leistung des Produkts beeinträchtigt, hieß es: "Dazu könnte ein Temperaturkontrolldienst gehören, der die Temperatur eines intelligenten Kühlschranks überwacht und regelt, oder ein Sprachassistenzdienst, der es Ihnen ermöglicht, ein oder mehrere Produkte über Sprachbefehle zu steuern."

Außerdem gäbe es eine Haftung für modifizierte Produkte, wie sie von Unternehmen der Kreislaufwirtschaft angeboten werden.

Es wird vorgeschlagen, dass Importeure, Bevollmächtigte oder, in deren Abwesenheit, der Verkäufer für fehlerhafte Produkte oder deren Bestandteile haftbar gemacht werden könnten.

Unter anderem sollen Unternehmen für fehlerhafte Produkte 10 Jahre lang haften, bei späteren Gesundheitsschäden sogar bis zu 25 Jahre.

„Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die Haftungsregeln das Wesen der Produkte in der Kreislaufwirtschaft des digitalen Zeitalters widerspiegeln“, so das Justizministerium.

Die EU-Richtlinie soll in Litauen ab dem 9. Dezember umgesetzt werden und in Kraft treten, hieß es.

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