Werbung für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel ist verboten

VMVT nuotr.

Tierarzneimittel zur Behandlung von Tieren dürfen nur von tierärztlichen Dienstleistern oder deren angestellten Tierärzten auf tierärztliche Verschreibung verschrieben und empfohlen werden, die Werbung für diese Produkte auf Werbeportalen oder in sozialen Medien ist jedoch strengstens verboten und kann zu Bußgeldern führen.

Der Staatliche Lebensmittel- und Veterinärdienst (VMVT) stellt fest, dass es immer noch zu Verstößen kommt und beispielsweise in den sozialen Medien mit verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln geworben wird, für die teilweise sogar zusätzliche Rabatte gewährt werden. Der VMVT betont, dass Menschen, die Tiere halten, Tierarzneimittel für ihre Haustiere und andere Tiere mit größter Verantwortung und nur dann kaufen sollten, wenn sie von einem Tierarzt verschrieben worden sind.

Die Verbreitung von Informationen über Tierarzneimittel wird durch das Tierarzneimittelgesetz und andere Rechtsvorschriften geregelt. Die Werbung für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel ist verboten. Die Werbung für diese Tierarzneimittel darf ausschließlich in Fachpublikationen erfolgen, die für Tierärzte und Tierarzneimittelhersteller bestimmt sind.  

Darüber hinaus dürfen Tierarzneimittelhersteller Informationen über verschreibungspflichtige Tierarzneimittel veröffentlichen, jedoch nur auf ihren Internetseiten und unter Angabe des Namens, der Menge, des Preises und der Packungsbeilage oder der Beschreibung des Tierarzneimittels oder von Auszügen aus diesen Unterlagen für frei verkäufliche verschreibungspflichtige Tierarzneimittel. 

Die Nichteinhaltung des Verbots, für Tierarzneimittel zu werben oder sie anderweitig zu präsentieren, kann Sanktionen nach dem Gesetzbuch für Ordnungswidrigkeiten der Republik Litauen nach sich ziehen. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Werbung für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel wird mit einer Geldstrafe zwischen 1.200 und 2.300 Euro geahndet.

Veterinärmediziner sind davon überzeugt, dass die Gesundheit eines jeden Tieres sehr individuell ist und dass die Versorgung eines Tieres im Falle einer Krankheit oder eines Notfalls eine Aufgabe ist, die ein hohes Maß an Sorgfalt und Verantwortung erfordert. Wenn ein Tier krank wird, sollte es so schnell wie möglich in eine Tierklinik gebracht werden, wo der Tierarzt Sie über die beste Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall berät, und Sie sollten auf keinen Fall versuchen, das Tier selbst zu behandeln.

Veterinärmedizinisch verschreibungspflichtige Arzneimittel sollten nur nach sorgfältiger Untersuchung des Tieres, den erforderlichen Tests und der Anamnese des Tieres verabreicht werden und nur unter den in der Packungsbeilage und der Beschreibung des Tierarzneimittels angegebenen Bedingungen verwendet werden.

VMVT

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