Ein Priester versucht, die Freiheit des Papageis und seine Möglichkeit, auf dem Landgut Bistrampolis zu leben, zu verteidigen
Obwohl der Papagei Ara ararauna seit drei Jahren auf dem Gutshof Bistrampolis im Bezirk Panevėžys lebt, ist das Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen – gestern hat das Bezirksgericht Panevėžys erneut den Fall des Verwalters des Gutshofs Bistrampolis, Bistrampolis, verhandelt.Das Gericht untersucht, ob der Papagei vernünftigerweise auf dem Gutshof gehalten werden kann.
Der Besitzer des Papageis fragt sich unterdessen, ob das Gericht eine zweite Strafe für dieselbe Sache verhängen kann, nämlich das Halten eines Papageis.
Die Anwälte des Papageis erschienen vor Gericht
Vor anderthalb Jahren wurde eine Geldstrafe in Höhe von 120 Euro, die von den Spezialisten der Umweltschutzbehörde gegen R. Gudelis wegen der Haltung einer geschützten Wildtierart, des Gelbbrustaras (Ara ararauna), ohne Genehmigung verhängt worden war, durch eine Entscheidung des Bezirksgerichts Panevėžys nicht aufgehoben.
Der Priester wurde von einer Menschenmenge, die weiße T-Shirts mit der Aufschrift „Freiheit für Papageien!“ trug, zum Bezirksgericht von Panevėžys eskortiert. Gudelis selbst trug das gleiche T-Shirt. Der Geistliche glaubt, dass dies vielleicht dazu beitragen wird, die Freiheit für den Papagei Ara zu erlangen, so dass er in Frieden auf dem Landgut Bistrampolis leben kann.
Einspruch gegen die Entscheidungen
Nach Angaben von Gudelis ist seine Berufung nun vor dem Bezirksgericht von Panevėžys anhängig.
„Wir legen Berufung gegen die Entscheidung der Umweltschutzbehörde ein, die mich zum zweiten Mal bestrafen würde – ich bin bereits für die angeblich illegale Haltung eines Papageis bestraft worden. Als das Bußgeld verhängt wurde, hatten wir eine Menge Fragen an die Umweltbeamten. Deshalb haben wir uns an das Umweltministerium gewandt. Der Schriftverkehr läuft schon seit einigen Jahren, und wir mussten ziemlich lange auf Antworten warten", erklärt der Bistrampolis-Manager.
Das Gesetz muss befolgt werden
Nach Ansicht des Leiters von Bistrampolis Manor ist das Umweltministerium der Gesetzgeber, aber es legt die Gesetze auf interessante Weise aus und gibt die Diskussion der Fragen an untergeordnete Behörden weiter.
„Diese Behörden haben selektiv oder gar nicht auf Anfragen geantwortet. Litauen hat ein Tierschutzgesetz. Dieses Gesetz enthält den Begriff „Haustier“, der Hunde, Katzen, Frettchen einschließt. Das Gesetz enthält auch eine Klassifizierung der Haustiere, in der erklärt wird, was ein Haustier ist. In der Klassifizierung der Haustiere sind eine Reihe von Tieren aufgeführt. Dazu gehören auch Papageien: Aras, Kakadus und Jakos. Für diese Tiere ist keine Heimtiergenehmigung erforderlich. Nach diesem Gesetz ist für die Haltung eines Papageis, des Aras, keine Genehmigung erforderlich, und der Vogel kann zu Hause gehalten werden", sagte der Priester, der darauf hinwies, dass die Umweltbehörden gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, indem sie Geldbußen und Entschuldigungen ausstellen.
„Daher wurde nach Rücksprache mit einem Anwalt beschlossen, die Freiheit des Papageis zu verteidigen. Wir hoffen, dass die Freiheit des Papageis verteidigt wird und dass ich nicht noch einmal bestraft werde und den Papagei auf dem Landgut Bistrampolis halten kann", erklärte der Pfarrer.
>Einen Papagei gekauft
Es sei daran erinnert, dass R. Gudelis, der Leiter von Bistrampolis Manor, den Ara ararauna Papagei vor fast drei Jahren während eines Besuchs in Polen gekauft hat. Er meldete ihn bei der Veterinärbehörde an. Nach Angaben des Umweltministeriums hätte er bei dieser Behörde eine Genehmigung für die Haltung eines wildlebenden Tieres einer geschützten Art in Gefangenschaft einholen müssen, aber er hatte keine solche Genehmigung.