Großbritannien befürchtet ASP: Beschränkungen für die persönliche Einfuhr von Schweinefleischprodukten

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Ab 27. September. September 2010 hat das Vereinigte Königreich (UK) die Einfuhr von Schweinefleischprodukten für den persönlichen Gebrauch eingeschränkt. Das Vereinigte Königreich verbietet die Einfuhr von Schweinefleischerzeugnissen, die nicht in der Verpackung des Herstellers verpackt sind, und begrenzt das Gewicht der Produkte, die mitgeführt werden dürfen. Die Beschränkungen gelten für die Einfuhr von Schweinefleischerzeugnissen aus Ländern der Europäischen Union (EU), der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), Grönland und den Färöer-Inseln, wenn sie im persönlichen Gepäck oder durch Kurier- oder Postdienste befördert werden.

Die neuen Anforderungen erlauben nur die Einfuhr von Schweinefleischprodukten in das Vereinigte Königreich, die:

• in der vom Hersteller gekennzeichneten Originalverpackung hergestellt und verpackt sind;

• das Gesamtgewicht der eingeführten Produkte pro Person 2 kg nicht überschreitet.

Wer nach Großbritannien reist, sollte sich unbedingt mit den neuen Anforderungen vertraut machen und die Vorschriften für die Einfuhr von Schweinefleischerzeugnissen strikt einhalten.

Die Verschärfung dieser Vorschriften steht im Zusammenhang mit der Gefahr der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ACF). Mit der Einführung dieser Beschränkungen wollen die britischen Behörden das potenzielle Risiko der Ausbreitung der ASP im Land verringern und den heimischen Schweinebestand sowie die Schweinefleischindustrie schützen.

VMVT

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