Reinrassige Zuchtprogramme müssen neue Kriterien erfüllen
Zuchtorganisationen müssen die Zuchtprogramme für reinrassige Zuchttiere und für hybride Zuchtschweine überprüfen, gegebenenfalls überarbeiten und zur Genehmigung vorlegen. Die bisher genehmigten Programme laufen am 1. Dezember dieses Jahres aus. Die Organisationen sind jedoch aufgefordert, ihre Programme vor Ablauf der Frist bei der Agentur einzureichen, da die Programme noch von der Kommission geprüft und genehmigt werden.
Organisationen, die zu spät kommen, haben keinen Anspruch auf staatliche Beihilfen für die Zucht im Jahr 2025, daher ist es wichtig, nicht zu zögern.
Zuchtprogramme für reinrassige Zuchttiere und hybride Zuchtschweine werden neue Kriterien erfüllen müssen – die zu erzielenden Ergebnisse müssen mit den Zielen des Zuchtprogramms verknüpft und messbar und quantifizierbar sein, d.h. es müssen objektive und messbare Indikatoren festgelegt werden. Die Agentur für Landwirtschaft wird die Durchführung der Züchtungsprogramme auf der Grundlage der in den Züchtungsprogrammen festgelegten Kriterien, Indikatoren und ihrer Werte bewerten.
Alle Anforderungen an Zuchtprogramme sind in der Verfahrensordnung für die Anerkennung von Zuchtorganisationen für reinrassige Zuchttiere und hybride Zuchtschweine und für die Zulassung ihrer Zuchtprogramme für reinrassige Zuchttiere festgelegt.
Geprüfte Programme müssen bei der Agentur eingereicht werden. Die eingereichten Programme werden von einer Kommission bewertet und genehmigt, die sich aus Vertretern der Landwirtschaftsagentur, der Litauischen Universität für Gesundheitswissenschaften, der Hochschule Vilnius und der Landwirtschaftskammer zusammensetzt.
Um die Zuchtorganisationen zu unterstützen, berät die Landwirtschaftsagentur bei der Aktualisierung der Programme. Das Referat für Züchtungsüberwachung kann jederzeit über die Kontaktdaten auf der Website der Landwirtschaftsbehörde kontaktiert werden.