Wiederherstellung von mehrjährigem Grünland auf der Zielgeraden: Die EG genehmigt den Vorschlag Litauens

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Die Europäische Kommission (EK) hat dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament (EP) Änderungen an der delegierten Verordnung über die Bestimmungen zur Erhaltung von Dauergrünland vorgelegt. Darin wird vorgeschlagen, dass Dauergrünlandflächen, die derzeit nicht gemeldet werden, aber im Meldesystem sind (Dauergrünlandnutzung), gezählt werden sollen. Mit der Verabschiedung der Änderungen, die für die litauischen Landwirte von besonderem Interesse sind, müssten Landwirte, die Ackerbau betreiben, im laufenden Jahr also kein Dauergrünland wiederherstellen.

„Die Europäische Kommission hat sich ernsthaft mit dem Problem der Wiederherstellung von Dauergrünland befasst, das für unsere Landwirte derzeit am dringlichsten ist, und hat den vernünftigen Vorschlag Litauens zur Verringerung der Differenz zwischen dem jährlichen Verhältnis zwischen der Dauergrünlandfläche und der Referenzfläche aufgegriffen und in die Änderung des delegierten Rechtsakts aufgenommen, der dem Rat zur Prüfung vorgelegt wurde. Dies bedeutet, dass die litauischen Landwirte jahrelang kein Grünland wiederherstellen müssen. Natürlich ist es notwendig, eine nachhaltige und langfristige Lösung für das Dauergrünland zu finden, damit wir nicht in einigen Jahren vor der gleichen Situation stehen", sagte Landwirtschaftsminister Kęstutis Navickas.

Im Dezember letzten Jahres wurden den Landwirten auf der Grundlage der Ergebnisse der Anbaumeldungen für 2023 und der obligatorischen Maßnahmen, bei denen der Anteil des Dauergrünlands um mehr als 5 % gegenüber dem Referenzanteil von 2018 zurückging, Entscheidungen über die Wiederherstellung von gepflügtem Dauergrünland übermittelt. Nach aktiven Verhandlungen zwischen dem Ministerium und der Europäischen Kommission wurden diese Entscheidungen in Erwartung einer Bewertung durch die Europäische Kommission ausgesetzt, die zu einer Verringerung der jährlichen Differenz des Dauergrünlandanteils gegenüber dem Referenzanteil führen könnte.

Landwirtschaftsminister K. Navickas hat bei mehreren Gelegenheiten mit EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski mögliche Lösungen für das für Litauen wichtigste Problem des Dauergrünlands erörtert und mit Norbert Lins, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments, gesprochen.

Im Februar hat die EU-Kommission dem Rat der EU-Landwirtschafts- und Fischereiminister ein Paket zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Landwirte vorgelegt, in dem die Forderung Litauens nach einer Überprüfung der Anforderungen für die Kompensation von Dauergrünland aufgegriffen wurde.

Die von der Kommission dem EU-Rat und dem Parlament vorgelegten Änderungen der delegierten Verordnung über die Bestimmungen zur Erhaltung von Dauergrünland werden voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, so dass die Landwirte im Jahr 2024 keine Dauergrünlandflächen wiederherstellen müssen.

„Ich möchte betonen, dass die Hauptregelung der Strategiepläne unverändert bleibt, der Schwellenwert von 5 % Veränderung bleibt bestehen, so dass der GAAB1-Standard von allen Landwirten mit gemeldeten Flächen mit Dauergrünland eingehalten werden sollte. Sie müssen geschützt und gepflügt werden, wenn wir in Zukunft nicht wieder vor dem Problem stehen wollen, Dauergrünland zu erhalten", betonte Minister Navickas.

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