Vorgeschlagene Erhöhung der Unterstützung für den Wolfsschutz

Žemės ūkio ministerijos nuotr.

Das Landwirtschaftsministerium bereitet die Aktualisierung der Regeln für die Umsetzung der Interventionsmaßnahme zur Entwicklung des ländlichen Raums "Schutz vor Schäden durch Großraubtiere" des litauischen Strategieplans für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für 2023-2027 vor.

Ziel ist nicht nur die Klärung der Bewertung der Auswahl von Förderanträgen und der Fördervoraussetzungen für die Schutzmaßnahmen, sondern auch die Aktualisierung der Gruppen von Gemeinden, die für eine Förderung in Frage kommen, und die Erhöhung des Höchstbetrags der Förderung für einen einzelnen Antragsteller.

Die Aufteilung der Gemeindegruppen wurde auf der Grundlage aktueller Daten des Umweltministeriums (Anzahl der Schadensfälle) aktualisiert:

Gruppe I der Gemeinden (101 oder mehr Schadensfälle): Alytus r., Anykščiai r., Lazdijai r., Molėtai r., Utena r. und Vilnius r.;    

II Gruppe von Gemeinden (51–100 Fälle von Schäden):  Ignalina r., Kaišiadorys r., Klaipėda r., Kupiškis r., Plungė r., Prienai r., Šilalė r., Širvintos r., Širvintai r., Telšiai r., Vilkaviskis r.,   und Zarasai r.;  

III Gruppe von Gemeinden (10–50 Fälle von Schäden): Kreis Biržai, Kreis Druskininkai, Kreis Elektrėnai, Kreis Jonava, Kreis Jurbarkas, Kreis Kalvarija, Kreis Kaunas, Kreis Kėdainiai, Kreis Kelme, Stadtbezirk Marijampolė, Stadtbezirk Pagėgiai, Stadtbezirk Panevėžys, Stadtbezirk Pasvalys, Stadtbezirk Raseiniai, Stadtbezirk Rietavas, Stadtbezirk Rokiškis, Stadtbezirk Šakiai, Stadtbezirk Šalčininkai, Stadtbezirk Švenčionys, Stadtbezirk Tauragė, Stadtbezirk Trakai, Stadtbezirk Ukmergė und Stadtbezirk Varėna.

In den Vorschriften wird vorgeschlagen, den 1,2 m hohen Schutzzaun mit elektrischem Netz durch einen festen, 2 m hohen Zaun mit nicht-elektrischem Netz und einen festen, 2 m hohen Zaun mit nicht-elektrischem Netz und einem vor dem Zaun gespannten elektrischen Stab/Draht zu ersetzen, um Nutztiere vor Wölfen zu schützen.

Um den gestiegenen Kosten für die Errichtung und Anschaffung neuer, höherer Zäune Rechnung zu tragen, wird in dem Entwurf der Höchstbetrag der Förderung pro Antragsteller auf 12 000 Euro erhöht (bisher lag der Höchstbetrag bei 10 000 Euro).

Die Entwürfe der Vorschriften werden bis zum 12. Juni 2024 der Öffentlichkeit und den Interessengruppen zur Konsultation vorgelegt

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Bei der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen, die zwischen November und Dezember letzten Jahres stattfand, haben 17 Antragsteller Anträge eingereicht: 15 Landwirte und 2 juristische Personen.

Žemės ūkio ministerija

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