Umweltzertifikate sind für den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr erforderlich
Die Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft haben den Erlass des Umweltministers und des Landwirtschaftsministers über die Mindestumweltstandards für Personen, die Anspruch auf staatliche Unterstützung für den Erwerb von Agrarland“ haben, aufgehoben. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand sowohl für die Bevölkerung als auch für die Umweltschutzbehörde verringert und das Verfahren für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen beschleunigt und vereinfacht.
Diese Änderung ist auf das Auslaufen des Regierungsbeschlusses zurückzuführen, mit dem die Vorschriften über die Entschädigung von Kreditzinsen für den Erwerb privater landwirtschaftlicher Flächen genehmigt wurden. Dieser für ungültig erklärte Erlass sah vor, dass das Umweltministerium zusammen mit dem Landwirtschaftsministerium mit der Ausarbeitung und Verabschiedung von Mindestumweltstandards betraut wird, die von Personen, die Anspruch auf staatliche Unterstützung für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen haben, eingehalten werden müssen.
Die Vorschriften über den Zinsausgleich für Darlehen zum Erwerb privater landwirtschaftlicher Flächen sahen vor, dass natürliche Personen (Käufer) der Gemeinde oder dem Garantiefonds für Agrarkredite eine von der regionalen Zweigstelle des AAD ausgestellte Bescheinigung über die Einhaltung der Mindestumweltnormen zum Zweck des Zinsausgleichs vorlegen mussten.
Das bisher geltende Gesetz über den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen definierte nicht die Gegenstände der staatlichen Unterstützung für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen, einschließlich der Verpflichtung zur Einhaltung der Mindeststandards für Umweltschutz, Hygiene und Tierschutz. Solange diese Vorschriften in Kraft waren, war das AAD weiterhin verpflichtet, natürlichen Personen Bescheinigungen über die Einhaltung der Mindestumweltstandards auszustellen.
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