Neue Anforderungen für gereiftes Fleisch treten im November in Kraft
Es gibt eine Reihe von Fleischproduzenten in Litauen, die gereiftes Fleisch auf den Markt bringen. Bis jetzt gab es jedoch keine gemeinsamen Anforderungen für diese Kategorie von Fleischprodukten. Die Erzeuger mussten den Reifungsprozess auf der Grundlage der Erfahrungen anderer Länder oder anderer verfügbarer Informationen umsetzen und anpassen. Die Europäische Kommission hat die Anforderungen festgelegt, die von allen Betrieben, die gereiftes Fleisch herstellen, ab dem 9. November 2024 anzuwenden sind.
Die mikrobiologischen Gefahren, die das größte Risiko darstellen, sind die Verotoxin produzierenden Bakterien Escherichia coli (STEC) und andere gesundheitsgefährdende Bakterien wie Salmonella spp., Staphylococcus aureus, Listeria monocytogenes und enterotoxigene Yersinia spp, Campylobacter spp. und Clostridium spp. sowie Schimmelpilze – wie Aspergillus spp. und Penicillium spp., die unter günstigen Bedingungen Mykotoxine bilden können, was aber durch entsprechende Auflagen verhindert werden kann.
Die Kommission der Europäischen Union hat das wissenschaftliche Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über die mikrobiologischen Gefahren von gereiftem Fleisch berücksichtigt, das zu dem Schluss kommt, dass gereiftes Fleisch kein höheres Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellt als frisches Fleisch, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Kommission hat die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1141 erlassen, in der die Anforderungen an die Reifung von Fleisch und die spezifischen Maßnahmen für die Reifung von Fleisch festgelegt sind.
Weitere Informationen zu den Anforderungen und besonderen Maßnahmen für die Fleischreifung sind auf der Website des VVM zu finden.
Die Anforderungen an Fleischhalbfabrikate, die trocken gereift werden müssen, sind die gleichen wie für die Fleischreifung.
VMVT-Informationen