Die Regierung hat den Änderungen zugestimmt, die die Tätigkeit der Genossenschaften stärken sollen

Ūkininkai. ŽŪM nuotr.

Die Regierung der Republik Litauen hat dem vom Landwirtschaftsministerium ausgearbeiteten Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Genossenschaften (Kooperativen) zugestimmt. Die vorgeschlagenen Änderungen werden den Verwaltungsaufwand verringern, die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern und günstigere Voraussetzungen für den Ausbau der Zusammenarbeit schaffen.

Die Genossenschaftsarbeit ist eine der Prioritäten der Landwirtschaft – sie ist ein Mittel, um die Verhandlungsmacht der Landwirte zu stärken, die von ihnen geschaffene Wertschöpfung zu steigern und die Lebensfähigkeit der ländlichen Wirtschaft zu sichern. Damit das Modell jedoch funktioniert, müssen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden.

„Wir streben an, das Kooperationsmodell einfacher, klarer und attraktiver zu gestalten. Weniger bürokratische Verfahren bedeuten mehr Möglichkeiten für die Landwirte, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren – Zusammenarbeit, Wertschöpfung und das Wachstum ihrer Betriebe“ – sagt Landwirtschaftsminister Andrius Palionis.

Verzicht auf befristete Bescheinigungen

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Abschaffung der befristeten Anerkennungsbescheinigung für landwirtschaftliche Genossenschaften und deren alle zwei Jahre erforderliche Erneuerung.

Stattdessen wird im Informationssystem des Registers juristischer Personen ein deutlich sichtbarer Vermerk erscheinen, der den Status als landwirtschaftliche Genossenschaft bestätigt. Dieser wird öffentlich und sowohl für Partner als auch für Behörden leicht überprüfbar sein.

Da die Verleihung und Überwachung des Status auf den Daten staatlicher Register und Informationssysteme basieren wird, müssen die Genossenschaften dieselben Dokumente nicht mehr wiederholt einholen und einreichen.

Klarere Anforderungen an Genossenschaften

Der Gesetzentwurf sieht vor, ein klares System mit drei verbindlichen Anforderungen für die Erlangung des Status einer landwirtschaftlichen Genossenschaft festzulegen:

  • Mindestens 90 Prozent der Genossenschaftsmitglieder müssen landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben;
  • mehr als 50 Prozent des Wertes der angekauften landwirtschaftlichen Erzeugnisse oder des Wertes der erbrachten Dienstleistungen müssen auf Geschäfte mit den Genossenschaftsmitgliedern entfallen;
  • Steuerrückstände und Schulden dürfen die Grenze von 500 Euro nicht überschreiten.

Zudem wird vorgeschlagen, den Status eines „passiven Mitglieds“ gesetzlich zu verankern. Dieser ermöglicht es langjährigen Mitgliedern, die aus objektiven Gründen keine landwirtschaftliche Tätigkeit mehr ausüben, weiterhin Teil der Genossenschaft zu bleiben und den Kontakt zur Gemeinschaft aufrechtzuerhalten, wobei gleichzeitig sichergestellt wird, dass aktive Mitglieder bei der Entscheidungsfindung das Sagen haben.

Transparentere Verwaltung und geringeres Streitrisiko

Die Änderungen regeln das Wahlverfahren für den Vorstandsvorsitzenden, die Vorstandsmitglieder und die Mitglieder des Aufsichtsrats klarer und legen fest, wie in Fällen vorgegangen wird, in denen Kandidaten die gleiche Stimmenzahl erhalten.

Zur Stärkung der kollegialen Führung wird vorgeschlagen, festzulegen, dass ein dreiköpfiger Vorstand Beschlüsse nur dann fassen kann, wenn alle seine Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.

Der Entwurf präzisiert zudem das Verfahren zur Abrechnung mit Mitgliedern, die im Laufe des Geschäftsjahres aus der Genossenschaft ausgetreten sind, und legt die Fristen und Grundsätze der Abrechnung klarer fest.

Die vorgeschlagenen Änderungen setzen das im Regierungsprogramm vorgesehene Ziel um, Investitionen in den Agrarsektor zu fördern, die finanzielle Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Genossenschaften zu steigern sowie die Zusammenarbeit der Mitglieder zu stärken.

Der Entwurf zur Gesetzesänderung wird in Kürze dem Seimas der Republik Litauen zur Beratung vorgelegt.

Žemės ūkio ministerija

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