Wie bekämpft man invasive Pflanzen in Entwässerungsgräben?
Landwirte, die die Böschungen von Entwässerungsgräben und Flüssen bewirtschaften, die zu Entwässerungszwecken reguliert werden, können eine Unterstützung für die Ausrottung invasiver Pflanzen erhalten. Dies ist das erste Mal, dass eine solche Unterstützung gewährt wird. Das entsprechende Verfahren ist in den Durchführungsbestimmungen für die neue Maßnahme "Management der Ausbreitung invasiver Arten an den Böschungen von Rekultivierungsgräben" des litauischen Strategieplans für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für 2023-2027 festgelegt.
Förderfähig sind Landwirte, Vereinigungen von Nutzern von Rekultivierungssystemen, die auf der Grundlage einer Vereinbarung über eine gemeinsame Tätigkeit/Partnerschaft tätig sind, Gruppen von natürlichen und/oder juristischen Personen sowie Gemeinden.Es wird möglich sein, die Böschungen von Entwässerungsgräben und Flüssen, die zu Entwässerungszwecken reguliert werden, zu bewirtschaften und dabei invasive Pflanzen (Sosnovsky's, Mantegac's sedge, etc.) zu entfernen und so zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beizutragen. Die Anträge auf Unterstützung sind zusammen mit den Anträgen auf Direktzahlungen einzureichen.
>Für die Verbesserung von Grabenböschungen sind zwei Zahlungen vorgesehen: 644 €/ha bzw. 773 €/ha (im Falle gemeinsamer Aktivitäten).
Das förderfähige Gebiet muss in der elektronischen Kartenebene „Management invasiver Arten an den Hängen von Rekultivierungsgräben“ des Informationssystems zur Antragsannahme enthalten sein.Dieses Gebiet umfasst die Böschungen von Rekultivierungsgräben und Flüssen, die zu Rekultivierungszwecken reguliert werden, und einen 3 Meter breiten Streifen oberhalb der Oberkante der Grabenböschung, in dem invasive Arten identifiziert wurden, sowie einen 50 Meter langen Streifen in beiden Richtungen ab dem identifizierten Verbreitungsgebiet invasiver Arten entlang des Grabens bzw. einen 3 Meter breiten Streifen ab der Oberkante der Grabenböschung.
Die förderfähige Gesamtfläche muss mindestens 0,1 ha betragen, die aus Feldern von mindestens 0,01 ha bestehen kann.Der Begünstigte ist verpflichtet, die Verpflichtungen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung für das laufende Jahr bis zum 31. Dezember des letzten Jahres der Verpflichtung einzuhalten. Der Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre, wobei der Antrag jährlich gestellt und die gleichen Flächen/Felder gemeldet werden müssen. Die Dauer der Verpflichtungen kann nicht geändert werden.
Diese Interventionsmaßnahme unterstützt die Ausrottung der in Anhang 1 der Verordnung aufgeführten invasiven Pflanzenarten. Ihre Standorte müssen im Modul "Invasive Arten" des Informationssystems zur biologischen Vielfalt kartiert werden.
Der Antragsteller ist verpflichtet, die Methoden zur Ausrottung der einzelnen invasiven Pflanzenarten anzuwenden (die Pflanzen können nicht mit chemischen Mitteln ausgerottet werden) und die im Aktionsplan zur Bekämpfung invasiver Pflanzenarten an den Hängen von Entwässerungsgräben (Anlage 2 der Verordnung) festgelegten Ausrottungsfristen einzuhalten.
