307 Wölfe dürfen in der neuen Jagdsaison bejagt werden
Dieser Grenzwert wurde auch vom Umweltministerium in einer Diskussion zwischen Wissenschaftlern und Sozialpartnern im Rahmen einer Konferenz zum Management der Wolfspopulation unterstützt. An der Konferenz nahmen Wissenschaftler, Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, des Umweltministeriums, des Ministeriums für Umweltschutz, der Umweltschutzbehörde, des staatlichen Forstbetriebs, Vertreter von Gemeinden und Jagdorganisationen teil.
Die Wolfsjagdsaison dauert bis zum 31. März. Die Wolfsjagdsaison wird früher geschlossen, wenn das Wolfsjagdlimit ausgeschöpft ist. Im vergangenen Jahr und im Jahr davor lag das Jagdlimit für Wölfe bei 341 Wölfen. Die Zahl der erlegten Wölfe betrug 281 bzw. 326, einschließlich der Wölfe, die nach Ende der Jagdsaison mit Sondergenehmigung aus der Natur entnommen, von Autos überfahren oder aus anderen Gründen getötet wurden.
Die Jagdverordnung sieht vor, dass die Obergrenze für die Bejagung von Wölfen vom Umweltminister auf der Grundlage der im Wolfserhaltungsplan dargelegten Grundsätze genehmigt wird, um einen günstigen Erhaltungszustand der Wolfsart zu gewährleisten.Nach den Ergebnissen der Erhebung der bejagten Wölfe in den Jahren 2024-2025 durch die Akademie für Landwirtschaft der Vytautas-Magnus-Universität und den Ergebnissen der Wintererhebungen von 2024-2025, die auf den Spuren im Schnee und der ganzjährigen Registrierung von Meldungen über die Anwesenheit von Wölfen beruhen, wird geschätzt, dass es mindestens 82 Wolfsfamilien auf dem Territorium Litauens gab, und dass es mindestens 91 Wolfsfamilien in den Jahren 2022-2023 gab.
Der Wolfsschutzplan sieht vor, dass für den Fall, dass die Zahl der Wölfe 62 Familien übersteigt, nach Konsultation unabhängiger wissenschaftlicher Einrichtungen ein Jagdlimit festgelegt wird, das dem jährlich prognostizierten Populationswachstum entspricht oder darüber liegt.
Die von Wölfen verursachten Schäden an Nutztieren sind in den letzten Jahren relativ hoch geblieben. In diesem Jahr wurden 151.000 Euro an Entschädigungen an Nutztierhalter gezahlt, um die durch Wölfe verursachten Schäden an Nutztieren bis zum 1. Oktober 2025 auszugleichen.
Informationen des Umweltministeriums