Es wird vorgeschlagen, den Erwerb von bis zu 10 ha staatlichem Land ohne Versteigerung zuzulassen und den Anteil der Mittel für den Verteidigungsfonds zu senken

Asociatyvi nuotr. Gedimino Stanišausko nuotr.

Mehrere Abgeordnete des Seimas schlagen vor, Landwirten den Erwerb größerer staatlicher landwirtschaftlicher Grundstücke ohne Versteigerung zu gestatten und auf den Aufschlag von 25 Prozent zu verzichten.

Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Verteilung der Einnahmen aus dem Verkauf von Land zu überarbeiten – den Anteil für den Verteidigungsfonds zu verringern und mehr Mittel in die Bodenverbesserung umzuleiten.

Ziel ist es, die Bedingungen für Landwirte zu verbessern und ungenutzte staatliche Flächen zu aktivieren, indem ein größerer Teil der erzielten Einnahmen für die Verbesserung des Zustands der Flächen verwendet wird.

Mit den Änderungen der Gesetze über den Erwerb von landwirtschaftlich genutzten Flächen und über den staatlichen Verteidigungsfonds wird vorgeschlagen festzulegen, dass Landwirte oder Eigentümer privater Grundstücke, die an staatliche Grundstücke angrenzen, Grundstücke mit einer Fläche von bis zu 10 Hektar ohne Versteigerung erwerben können. Derzeit liegt diese Obergrenze bei 3 Hektar.

In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass diese Beschränkung Landwirte daran hindert, bereits von ihnen bewirtschaftete Grundstücke zu erwerben, in deren Planung, Katastervermessung und Bodenverbesserung sie investiert haben. 

Außerdem wird vorgeschlagen, das Land zum festgelegten Netto-Marktwert zu verkaufen und dabei auf die Forderung zu verzichten, dass der Preis durch einen Aufschlag von 25 Prozent auf den individuellen Marktwert festgelegt wird.

Einnahmen – zur Hälfte für den Schutz und die Melioration

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Verteilung der staatlichen Haushaltseinnahmen aus dem Verkauf solcher Grundstücke grundlegend zu ändern, wobei 50 Prozent für das Landwirtschaftliche Datenzentrum vorgesehen sind – für die Sanierung von Meliorationsanlagen und die Verringerung von Brachflächen, und weitere 50 Prozent – dem Staatlichen Verteidigungsfonds zuzuweisen.

Derzeit werden 80 Prozent der Einnahmen an den Fonds überwiesen, während jeweils 10 Prozent an den Nationalen Landdienst (NŽT) und das Landwirtschaftliche Datenzentrum für Meliorationsarbeiten gehen.

„Dem Staatsverteidigungsfonds würde weiterhin ein erheblicher Teil der Einnahmen aus dem Verkauf staatlicher landwirtschaftlich genutzter Flächen zufließen. (...) Zwei Prioritäten der staatlichen Politik würden miteinander in Einklang gebracht – die Finanzierung der staatlichen Sicherheit und die Verbesserung des Zustands der landwirtschaftlichen Flächen sowie der Meliorationsinfrastruktur““, – heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf.

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