Den Arbeitgebern der Landwirte werden die Leistungen gekürzt, wenn sie die Bedingungen nicht erfüllen
Im Rahmen der Bemühungen um eine sozial verantwortliche Landwirtschaft müssen ab diesem Jahr in der gesamten Europäischen Union die Arbeitgeber der Landwirte die Bedingungen für die Gewährung von Sozialleistungen erfüllen. Das Landwirtschaftsministerium hat eine Methodik für die Anwendung von Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen angenommen.
Die Sozialhilfeklauseln verpflichten die landwirtschaftlichen Arbeitgeber, die Sicherheit und die Rechte der in der Landwirtschaft tätigen Personen zu schützen, indem sie dafür sorgen, dass Arbeitsverträge erstellt und eingehalten werden, dass gefährliche Geräte und Maschinen sicher verwendet werden usw.
Sozialversicherungsklauseln sind keine neuen Anforderungen, da sie auf EU-Richtlinien beruhen, deren Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt wurden. Das bedeutet, dass die Landwirte die geltenden nationalen Rechtsvorschriften kennen und sicherstellen sollten, dass ihre Arbeitnehmer die vorgesehenen sozialen Garantien erhalten.
Im Rahmen des Modells der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU ist die Einhaltung der sozialen Bedingungen für die Unterstützung für die Begünstigten obligatorisch, d.h. sie ist an den Erhalt von Direktzahlungen und Unterstützung für die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen des litauischen Strategieplans für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 2023–2027 gebunden. Bei Antragstellern, die gegen die Rechte und die Sicherheit der Arbeitnehmer verstoßen, werden die Zahlungen um einen Prozentsatz gekürzt, der von der Nationalen Zahlstelle nach einer bestimmten Methodik berechnet wird.
Wo kann ich mehr erfahren?
Um sicherzustellen, dass die Antragsteller die Sozialhilfebedingungen einhalten, organisiert das Landwirtschaftsministerium zusammen mit der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde Informationskampagnen, um die Sozialhilfebedingungen, den Sanktionsmechanismus und die Anforderungen des Arbeitsschutzes und des Arbeitsrechts zu erläutern.
Informationen über die durchgeführten und geplanten Veranstaltungen zum Thema Sozialhilfebedingungen werden auf der Website des Litauischen Netzwerks für den ländlichen Raum (LRN) www.kaimotinklas.lt veröffentlicht.
Am 18. März fand eine LKT-Workshop-Veranstaltung statt, bei der folgende Themen für die Deklaration 2025 vorgestellt wurden: soziale Unterstützungsbedingungen, Folgen der Schwarzarbeit in der Landwirtschaft und ein Überblick über die Arbeitsschutzgesetzgebung. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier.
>Das Landwirtschaftsministerium wird die Bedingungen für die soziale Unterstützung auch auf der Landwirtschaftsausstellung "Was ihr säen wollt...2025" am 27. März, in Halle IV, Raum 211, um 14.30 Uhr vorstellen.
