Vorschüsse für Direktzahlungen beginnen diesen Monat
Das Landwirtschaftsministerium (MAA) hat die Nationale Zahlstelle (NPA) angewiesen, ab dem 16. Oktober mit der Auszahlung von flächen- und viehbezogenen Vorschüssen zu beginnen.
Nach der Übermittlung von Informationen über förderfähige Flächen an die NPA hat das MAA bereits die Beträge der Vorschusszahlungen im Rahmen der Direktzahlungsinterventionen des Strategischen Plans (SP) für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 2023–2027 berechnet (d.h. Die Kommission hat bereits die Gesamtzahl der Maßnahmen im Rahmen der EPPD-Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums (d. h. Basiszahlung, Junglandwirte, Umverteilung, gekoppelte Stützung, ökologische Regelungen) sowie im Rahmen der EPPD-Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums "Gebiete mit naturbedingten oder sonstigen spezifischen Nachteilen" und "Ökologischer Landbau" berechnet. Fortgesetzte Verpflichtungen für den ökologischen Landbau“.
>In diesem Jahr werden wie im letzten Jahr die Vorschüsse im Rahmen der Direktzahlungen 70 % des Zahlungsbetrags und im Rahmen der Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums 85 % des Zahlungsbetrags nicht überschreiten.