Unterstützung für Landwirte bei der Abkehr von dieselbetriebenen Getreidetrocknern

Aplinkos ministerijos nuotr.

Die Environmental Project Management Agency (EPA) fordert mehr saubere, erneuerbare Energie in der Landwirtschaft und Unterstützung bei der Reduzierung des Dieselverbrauchs. Bis Ende des Jahres können sich Landwirte bewerben, um in ihren Getreidetrocknungsanlagen Dieselkraftstoff durch Biomethan oder Biogas zu ersetzen.

Strategiedokumente der EU sehen eine wichtige Rolle für Biomethan und auf Erdgasqualität gereinigtes Biogas bei der Verringerung der Energieabhängigkeit von fossilen Brennstoffen vor. Biogas, das aus Lebensmittel- und Landwirtschaftsabfällen, Gülle oder anderen biologisch abbaubaren Abfällen gewonnen wird, gilt als eine der fortschrittlichsten Formen erneuerbarer Energie und als Beispiel für eine Kreislaufwirtschaft. Biomethan kann einen bedeutenden Beitrag zu den Dekarbonisierungszielen leisten, da sein Produktions- und Nutzungszyklus deutlich weniger CO2 erzeugt als Diesel. Nach Schätzungen verschiedener internationaler Organisationen hat Biomethan je nach den für seine Herstellung verwendeten Rohstoffen 70-95 % geringere Treibhausgasemissionen als Dieselkraftstoff.  

Im Rahmen des Programms zum Klimawandel wurden für diese Aufforderung insgesamt 2 Millionen Euro bereitgestellt, um die Nutzung von Biogas und Biomethan in der Landwirtschaft auszuweiten und Dieselkraftstoff zu ersetzen. Die Höhe des Ausgleichs (Zuschusses) pro Antragsteller beträgt 65 % der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 33 000 EUR. Die Beihilfe kann landwirtschaftlichen Betrieben und landwirtschaftlichen Genossenschaften gewährt werden. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person, muss es sich um ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen handeln, das in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig ist.

Investitionsbeihilfen können für die Umstellung von mit Diesel betriebenen Getreidetrocknungsanlagen auf mit Biogas oder Biomethan betriebene Getreidetrocknungsanlagen gewährt werden. Zum Beispiel Biomethan-/Biogaslager, Biomethan-/Biogasabfüllanlagen, Biomethan-/Biogasbrenner, Brennkammern und/oder Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmeübertragungsanlagen für die Luftheizung. Die Unterstützung ist auch für die Installation der aufgeführten Anlagen und Systeme verfügbar.

Anträge werden bis zum 7. Januar 2025 oder bis zur Erschöpfung der für die Aufforderung verfügbaren Mittel entgegengenommen. Weitere Informationen, die vollständigen Bedingungen und das Antragsformular finden Sie unter APVIS.  

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