Die Einfuhrbestimmungen im Vereinigten Königreich wurden wegen der ASP wieder eingeführt.

VMVT nuotr.

Das Nationale Lebensmittel- und Veterinäramt (NVVO) erinnert daran, dass das Vereinigte Königreich (UK) als Reaktion auf die Risiken der Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Einfuhrbestimmungen für Schweinefleischerzeugnisse wieder eingeführt hat. Diese Änderungen zielen darauf ab, das Risiko der Krankheitsübertragung zu verringern und gleichzeitig die Kontinuität des Handels zu gewährleisten.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Hitzebehandlungsmethoden. Bis zum 30. Oktober 2024 waren Exporte aus Zone I ohne Hitzebehandlung erlaubt, während Exporte aus den Zonen II und III mit einer Behandlung bei +80 Grad Celsius (d.h. der „C” Behandlung) erlaubt waren. Ab dem 1. November 2024 wurde die Behandlungstemperatur für die Zone II auf +70 Grad Celsius gesenkt (d. h. eine D-Behandlung). Wenn Produkte aus der entsprechenden Zone II zur Verarbeitung in eine ASP-freie Zone exportiert werden, müssen sie weiterhin gemäß den Anforderungen der Zone II behandelt werden. Litauen befindet sich derzeit in den Zonen I und II, aber die Situation ändert sich ständig, so dass es empfehlenswert ist, diese Informationen regelmäßig hier und auf der VVM-Website zu überprüfen.

„Befindet sich ein Schlachthof, ein Zerlegungsbetrieb oder ein Verarbeitungsbetrieb für Fleischprodukte in einer ASP-Sperrzone, muss das Produkt einer geeigneten Hitzebehandlung unterzogen werden, um nach Großbritannien exportiert werden zu können. Wenn ein Betrieb Schweine zur Verarbeitung aus Zone I in Zone II verbringt, müssen die Anforderungen der Zone II angewandt werden; wenn die Verbringung der Schweine und die Verarbeitung des Fleisches in Zone II erfolgt, unterliegt auch die Verarbeitung den Anforderungen der Zone II", betonte Kristijonas Pečiulis, Leiter der Abteilung Tierische Erzeugnisse des Ministeriums für Lebensmittel- und Veterinärpolitik.

Um sich über die neuesten Änderungen auf dem Laufenden zu halten, empfiehlt das HVO, die Newsletter IPAFFS/import und Defraders Traders export zu abonnieren, während die Leitlinien für die Einfuhr von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen auf der Website GOV.UK verfügbar sind. Diese Leitlinien enthalten ausführliche Informationen über die Einfuhr von lebenden Tieren, tierischen Erzeugnissen und pflanzlichen Produkten aus EU- und Nicht-EU-Ländern in das Vereinigte Königreich sowie Kontaktangaben für weitere Fragen. Das Lebensmittel- und Veterinäramt weist außerdem darauf hin, dass unter diesem Link nützliche Broschüren zu finden sind, die Ihnen helfen, die neuesten Anforderungen des Vereinigten Königreichs zu verstehen und sich darauf vorzubereiten.

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