Die Zerstörung von natürlichem Grünland kann zu einem hohen
Natürliches Grünland ist ein wesentlicher Bestandteil der biologischen Vielfalt, der Landschaft und der Kultur Litauens. Diese Ökosysteme spielen eine wichtige Rolle in der Natur und in unser aller Leben. Sie absorbieren Kohlendioxid aus der Atmosphäre, stabilisieren das Feuchtigkeitsregime und sind wichtige Lebensräume für viele Arten, darunter Vögel und natürliche Bestäuber. Viele natürliche Grünlandflächen sind äußerst artenreich und beherbergen eine breite Palette von Insekten (Bienen, Wespen, Hummeln, Ameisen), Schmetterlingen und anderen wirbellosen Tieren sowie charakteristische, seltene und geschützte Pflanzen.
Der Rückgang der natürlichen Grünlandflächen stört diese Ökosysteme, unterbricht ihre Nahrungsketten und beeinträchtigt die Insektenbestäuber, von denen viele unserer landwirtschaftlichen Nutzpflanzen abhängen und die eine wichtige Nahrungsquelle für viele Tierarten darstellen.
Im März dieses Jahres erhielt die Abteilung Klaipėda des Ministeriums für Umweltschutz eine Meldung über eine möglicherweise illegal gepflügte Naturwiese im Dorf Kūlupėnai, Bezirk Kretinga. Nach litauischem Recht ist es verboten, natürliche Wiesen und Weiden zu pflügen, zu entwässern oder auf andere Weise ihren Zustand und ihre Zusammensetzung zu verändern, sie zu begrünen oder zu bewalden. Natürliche Wiesen und Weiden müssen regelmäßig gemäht oder vom Vieh abgeweidet werden, und holzige Vegetation muss entfernt oder ausgelichtet werden.
Bei einer Untersuchung stellten die Beamten fest, dass im Regionalpark Salantai ein privates landwirtschaftliches Grundstück und ein angrenzendes unbebautes öffentliches Grundstück umgepflügt und mit Raps bepflanzt worden waren. Nach den Angaben des staatlichen Unternehmens "Centre of Registers" liegen die betreffenden Parzellen im Bereich der natürlichen Wiesen und Weiden. Gegen die Person, die nachweislich natürliches Grünland umgepflügt hat, wird die im Gesetzbuch der Republik Litauen über Ordnungswidrigkeiten vorgesehene Verwaltungsstrafe verhängt, und ihr wurde ein Angebot zur Wiedergutmachung des Umweltschadens unterbreitet. Die Höhe des Schadens wurde auf 17 701 EUR berechnet.
Nach Kenntnis der Umweltschutzbehörde unternimmt der Landwirt Schritte zur Wiederherstellung der Umwelt, indem er auf den betreffenden Flächen Raps anpflanzt.
