Zuckersteuer gilt nicht nur für gesüßte Getränke
Nachdem die Regierungskoalition eine Zuckersteuer auf gesüßte Getränke vorgeschlagen hat, sagt Gesundheitsministerin Marija Jakubauskienė, dass auch andere Süßwaren für die Steuer in Betracht gezogen werden.
„Wir erwägen und diskutieren die Einführung einer Zuckersteuer nicht nur auf zuckerhaltige Getränke. Wir sprechen auch über eine breitere Anwendung der Zuckersteuer auf andere Lebensmittelprodukte", sagte Jakubauskienė während der Regierungssitzung im Seimas am Donnerstag.
Sie sagte, dass in der Europäischen Union und in Litauen der Zuckerkonsum, insbesondere bei Kindern, zunimmt und die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) überschreitet.
Die Ministerin sagte, die ausländische Praxis zeige, dass eine Steuer den Konsum von zuckerhaltigen Produkten reduzieren könne.
„Länder, die bereits eine Zuckersteuer eingeführt und zuckerhaltige Produkte besteuert haben, beobachten einen Rückgang des Konsums solcher Lebensmittel“, – sagte Frau Jakubauskienė.
Die Sozialdemokraten haben Mitte März einen Gesetzentwurf zur Besteuerung von zuckerhaltigen Getränken vorgelegt, in dem sie vorschlagen, je nach Inhalt 10, 25 und 30 Cent pro Liter zuckerhaltiger oder anderer Süßungsmittel enthaltender Getränke zu erheben.
Die Koalitionspartner, die an einer Reihe von Steuerreformen arbeiten, sind sich auch bei dieser Steuer einig.
Das Finanzministerium rechnet mit Einnahmen von rund 25 Millionen Euro aus der sogenannten Zuckersteuer.
